Wie lange darf man mit Begleitung draußen bleiben?

8 Antworten

Solange ihr wollt. Es muss nur von den Eltern "verantwortbar" sein, damit man ihnen im Falle eines Unglücks nicht die mangelnde Aufsichtspflicht vorwerfen kann. (zB auf dem Feld am Ende der Straße, wo niemand ist und ihr niemanden stört, könnt ihr solange hocken und zB angeln am Teich wie ihr wollt - in einer dunklen Straße mitten in der Stadt alleine rumtingeln ist hingegen nichts, was man "sicher" Nennen würde). Uhrzeiten sind nur für Lokalitäten wie zB Kino oder Clubs beschränkt, draußen bleiben darf man solange es die Eltern ok finden.

Genau was soll in einer dunklen Straße mitten in der Stadt passieren?

Dir ist klar, welche Uhrzeit und welcher Aufenthaltsort der gefährlichste für Kinder und Jugendliche ist?

@Menuett

Ich versteh dein Kommentar nicht ganz?! Ich bin selbst auf dem Land aufgewachsen; da war nachts gar nichts los. In der Stadt hingegen erlebe ich nachts immer komische Dinge, begegne nicht gerade angenehmen Personen und es fehlt nachts halt die allgemeine Aufmerksamkeit anderer Passanten. Natürlich ist das unverantwortlich.

Ich war mit meiner BF noch Nachts um 2 draußen, haben sogar an die Polizei einen Augenzeugenbericht zum Hausfriedensbruch abgegeben und sie wünschten uns einen schönen "Abend"

Ihr dürft so lange wie ihr wollt (vorraussichtlich eure Eltern erlauben es)

Gesetzlich gibt es keine Einschränkungen für das reine "draußen bleiben". Grenzen gibt es nur für den Aufenthalt in Kinos, Gaststätten oder Tanzveranstaltungen (Discos).

Ihr dürft so lange draußen bleiben wie es die Eltern erlauben. Sie tragen aber die Verantwortung dafür, dass ihr euch nicht an "jugendgefährdenden Orten" aufhaltet. Das heißt, ein Aufenthalt im Schrebergarten von Bekannten wäre vermutlich kein Problem, ein Bummel durch die Drogenszene der Stadt aber schon. Wenn euch die Polizei dort aufgreifen würde, könnte sie euch heimschicken.

Es ist ein weit verbreiteter und anscheinend nicht auszurottender Irrtum, dass es in Deutschland eine Art Ausgangssperre für Minderjährige gibt. Dem ist nicht so. Das Jugendschutzgesetz regelt lediglich den Aufenthalt an bestimmten Orten (Kino, Disco, usw.) Wie lange ein Minderjähriger sich draußen aufhalten darf, liegt somit allein im Ermessen der Erziehungsberechtigten.

Da gibt es keine rechtsverbindliche Regelung. Das Jugendschutzgesetz betrifft nur den Besuch von Gaststätten, Kneipen und andere Orte.

Sonst könnte man ja auch z.B. das Campen im Zelt für Kinder und Jugendliche ein Problem sein. Die Eltern müssen nur dafür sorgen, dass Sie ihrer Aufsichtspflicht nachkommen können, oder ein geeigneter Vertreter diese für Sie wahrnehmen kann. Aber dafür kann wenn die Entfernung nicht zu weit ist auch ein Handy langen um Kontrollanrufe zu tätigen oder um im Notfall die Eltern zu verständigen. Auch sollten die Eltern ggf. einen Bereich nennen (mündlich langt i.d.R.) wo sich das Kind aufhalten darf. Von einem gesunden vierzehnjährigen kann schon eine gewisse Eigenverantwortung verlangt werden.