Wie lange darf man im Kreisverkehr fahren?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Verweildauer im Kreisverkehr ist nicht gesetzlich geregelt, aber es gilt immer der Grundsatz "man darf den Straßenverkehr nicht behindern". Allerdings fänd ich deine 5-Auto-Kreisblockade echt mal ne coole Idee! ;-))

Vor Allem würde mich ein Kreisverkehr interessieren der so klein ist, daß man ihn mit 5 Autos blockieren kann. Hier bei uns bräuchte man mindestens 12-15 Autos dafür.

@bibabumsebaer

bei uns würde das an jedem kreisverkehr gehen. Bist bestimmt ein Großstädter, der noch nie aufm Dorf war? ;-)) Außerdem gehts um die IDEE - ewige Klugscheißerei hier. ^^

Diese Blockade wäre aber eine Ordnungswidrigkeit und würde von der Polizei sofort geahndet.

Der Verkehr darf durch so etwas nicht bedhindert werden.

Vermutlich würde noch ein Anzeige von dem ein oder anderen Autofahrer hinzukommen können.

@crazyrat

was heißt denn da sofort? als ob überall polzizeiaufgebot parat steht. wenn man es nicht übertreibt und die aktion nach 10-15 min wieder auflöst kommt man bestimmt ungeschoren davon. sollte man tage später post bekommen, weil jmd das nr-schild aufgeschrieben hat, kann man immernoch behaupten das navy hat verrückt gespielt oder ich hab mich verfahren. soweit ich weiß kann man wegen "blödheit ohne vorsatz" nicht bestraft werden. ;-)

Der Blick auf § 1 (2)der StVO reicht schon: "Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästgt wird." Gründe für mehrere Runden im Kreisverkehr könnten sein - die Suche nach der richtigen Ausfahrt - in mehrspurigen Kreisverkehren das Einordnen auf der richtigen Abbiegespur. Beides sollte nach höchstens drei Runden erledigt sein, das ist aber nur meine persönliche Empfehlung. Außerdem gilt auch § 9a (1) letzter Satz: "Innerhalb des Kreisverkehrs ist das Halten auf der Fahrbahn verboten."

Auch hier hilft ein Blick in die StVO:

§ 29 Übermäßige Straßenbenutzung

(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.

Es handelt sich hier um keine "Veranstaltung". Nette Gesetzesstelle, ehrlich, aber ich denke hier nicht anwendbar.

Ob Autos durchkommen wenn 5 Autos im Kreisverkehr fahren hängt doch von der Größe ab. Es gibt Kreise da könnten auch 30 50 Autos fahren und man kommt durch.

Du darfst nur so lange fahren bis du rauskannst. Du sollst eigentlich innerhalb einer fast ganzen Umrundung wieder draussen sein, was bei Zweispurigen manchmal nicht geht.

Spielverderber... ;(

Wenn das 5 Autofahrer den ganzen Tag machen würden, würde wohl deren Verstand angezweifelt werden.