wie lange darf man als Aushilfe beschäftigt sein

6 Antworten

Die Normen und Regeln aus dem Arbeitsrecht finden uneingeschränkt auch auf Minijobber, 400er und Teilzeitkräfte Anwendung.

Für dich gilt also auch - wie für alle anderen auch - nach 8 Stunden zzgl Pause ist Schluss mit Lustig, Lohnfortzahlung bei Urlaub und Krankheit, Anspruch auf Urlaub ect pp...

Du kannst theoretisch zehn 400er-Jobs machen, aber - die Arbeitszeiten werden zusammengerechnet und unterliegen dem ArbZG. So wären zwei 400er a 4 Stunden am Tag machbar. Nachteil - am Ende vom Jahr wird alles in einen Topf geschmissen um dein Einkommen zu berechnen und dann gibts ne Nachzahlung! deshalb - nicht 400€ sondern 401€ - hast dann zwar nur um die 350€ raus, ist aber Kranken und Sozialversichert

Du kannst als Aushilfe beschäftigt sein bis St. Nimmerleinstag. Einziger Unterschied kann sein: befristet/ unbefristet (normalerweise nach 3 Befristungen bzw. 2 Jahren unbefristeter Vertrag).

Also theorethisch kannst Du, wenn ihr miteinander klarkommt, während er gesamten Schule, Studium bis hin zur Rente dort aushelfen, um es mal zu übertreiben.

dir natürlich auch danke ^^ und wie ist das mit 2 Aushilfsjobs ? kann man sich noch ein 2 Suchen ?? also ein Aushilfsjob und dann als nebenjob noch ein 2 aushilfsjob ??

Wie meinst Du das?

Willst Du weniger oder kürzer artbeiten? Oder länger?

ich will wenn möglich 2 Aushilfsjobs gleichzeitig machen auf 400€ basis nutürlich angemeldet beim amt dafür kein Arbeitslosengeld und dann meine Abendschule machen die nexten 2 Jahre ab nextes Jahr März geht das mit der Abendschule los !!

geht das ?? oder darf man nur 1 Aushilfsjob haben !!

@scorpion1602

Du kannst einen zweiten Job nur annehmen, wenn der AG dem nicht mit einem berechtigenden Grund widerspricht. Dazu musst Du den ersten informieren, wenn Du planst, einen zweiten anzunehmen.

Wenn die Stelle 1 nur geringfügig ist, gibt es m.E. auch keinen berechtigenden Grund, dem zu widersprechen.

Auch solltest Du m.E. sicherstellen, dass das JC - das Du hier erst erwähnst (!) - Dir nicht in den Plan mit der Schule hinein funkt, indem es Dich bspw. zu "Massnahmen" schickt, die mit Schule und Nebenjob nicht vereinbar wären.

Es würde sich darum anbieten, dem JC vorzuschlagen, den Schulbesuch in eine Eingliederungsvereinbarung aufzunehmen.

Ausserdem ist es sowieso möglich, dass Du mit Schule gar kein ALGII mehr bekommen könntest, sondern stattdessen Bafög. In der Regel ist das für Schulen die zuständige Leistung.

Statt Dir Gedanken über nicht vorhandene und nur erdachte und erhoffte Jobs zu machen, solltest Du jetzt erstmal die Sache mit den Sozialleistungen klären, die Du offenbar real erhältst.

Du darfst als Aushilfe so lange arbeiten wie du willst es gibt da keine Monats begrenzung. Du must natürlich dein einkommen bei den Fiskus und behörden angeben. Ich gehe mal davon aus das wir von einen unter 400€ job reden.

ist halt 400 € basis und 2 Std. pro tag bei 5 tage die Woche arbeiten. ging mir halt um die länge wenn das kein Limit hat dann ist das super dann kann ich die 2 Jahre Abendschule machen und dort als Aushilfe arbeiten.

@scorpion1602

Ja aber wie gesagt das must du den Amt angeben und das wird dann auch angerechnet.

@Basti81

das ich das beim amt angeben muss ist kla! ich will halt lieber arbeiten als vom amt arbeitslosengeld zu bekommen. deshalb die frage ob ich 2 Aushilfsjobs sogar machen könnte weil dann brauch ich nicht arbeitslosengeld beantragen und 1 aushilfsjob !! geht das 2 aushilfsjobs ?

@scorpion1602

Du kannst so viel Arbeiten wie du möchtest und auch bei so vielen Arbeitgebern wie du willst. Eventuell must du deinen Arbeitgebern aber von deinen zusatz einkommen (zweiten Nebenjob) erzählen.

ich glaube 10 stunden die woche