Wie lange darf ich als türkischer Staatsbürger im Ausland bleiben?

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Du kannst 6 Monate im Ausland bleiben. Wenn du schon sehr lange hier bist und deinen Lebensunterhalt hier sicherstellen kannst, kannst du bei der Ausländerbehörde eine Ausnahmegenehmigung für einen längeren Aufenthalt beantragen.

Wenn Du eine unbefristete Aufenthalserlaubnis hast, kannst Du meiner Meinung nach so bleiben wie Du möchtest. Rufe doch bei dem Amt einfach mal kurz an und Du bist auf der sicheren Seite.

Nein, das ist sicher nicht richtig. Das würde ja bedeuten, dass jemand, der eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat, sich sein Leben lang irdendwo in der Welt aufhalten kann und, wenn er es möchte, jederzeit wieder in Deutschland leben und arbeiten oder Sozialhilfe beziehen kann.

Wir erinnern uns mit Schrecken an den in Bremen geborenen und aufgewchsenen Türken Murat Kurnaz, der in Pakistan von den Amerikanern fünf Jahre in Guantanamo festgehalten und gefoltert wurde. Damals haben die Deutschen entschieden, dass (1) sie nichts für ihn tun könnten, weil er kein Deutscher, sondern Türke sei (was ja auch stimmte) und (2) dass er noch nicht einmal ein Aufenthaltsrecht in Deutschland habe, weil er ja ohne Rückkehrerlaubnis mehr als 6 Monate nicht in Deutschland gelebt und gewohnt habe. Federführend war damals der Außenminister Steinmeier und ich nehme ihm das bis heute übel.

Wie ist es wirklich? Das Aufenthaltsrecht, das zwar unbefristetet erteilt wird, aber nicht immer bedingungslos unendlich lange gilt, erlischt nach 6 Monaten oder wenn aus dem Gesamtverhalten zu schließen ist, dass der Betreffende seinen Auenthalt in Detuschland auf Dauer aufgegeben hat. Das unbedingte und unendliche lange Aufenthaltsrecht heißt übrigens "Staatsbürgerschaft".

Ja, eine Rückkehrerlaubnis (so heißt das in den USA: permit to return) kann beim Ausländeramt beantragt werden.