Wie lange darf eine Wandlung dauern?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, da gibt es keine Zeiten. Das Gerät hat Reparatur versuch hinter sich, also ist Wandelung möglich, das darf höchstens 2-4 Tage dauern.

Moin, danke erstmal für die schnelle Antwort. Kann ich mich da auf irgendeinen Paragraphen berufen? Die wird es ja leider nicht weiter interessieren wenn ich sage das das keine 4 Wochen dauern darf.

@hasenwurst

Entschuldigung, ich habe mich durch Deine Frage irritieren lassen. Studium ist ja doch ein paar Tage her.

Die Wandelung gibt es seit der Schuldrechtsrefor in der alten Fassung 462 BGB nicht mehr.

Es gilt nun 323 BGB Rücktritt.

Aber wenn Du vom Vertrag zurücktrittst, mußt Du ja nur das alte Gerät abliefern udn fertig.

Oder möchtest Du den Vertrag in einen anderen, über ein anderes Gerät umwandeln?

Wenn das soo ist, dann würde ich mich einfach mit dem Verkäufer einigen.

@wfwbinder

Frage ist wenn ich vom Vertrag zurücktreten möchte was bekomme ich dann ausgezahlt? Habe das Gerät ja damals für 0 Euro bekommen da ich dort einen Vertrag abgeschlossen habe. Auf dem Karton stand allerdings irgendwas von 400 Euro. Ich dachte die "umwandlung" in ein anderes Gerät wäre der finanziell beste Weg für mich, aber evtl. ist dem ja gar nicht so?

@hasenwurst

OK, jetzt sind wir auf dem richtigen Weg. Wandelung war nämlich immer der Ausdruck für Rücktritt vom Vertrag und wenn man das BGB vor rund 40 Jahren zu lernen angefangen hat, dann sitzt das.

Klar, Du möchtest einfach das Gerät tauschen.

Auch das sollte der Händler sofort machen. Dazu ist er nämlich verpflichtet.

Hier der Passus zu Ersatzlieferung:

http://www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/RechteKaeufer/rechtekaeufer_6.htm

ggf. also sonst Rücktritt und neuer Vertrag, also neues subventioniertes Gerät.

@wfwbinder

Allet klärchen, der Link ging zwar nicht aber ich denke ich habe gefunden was sie mir schicken wollten. Leider finde ich dort keine Fristen die man dem Verkäufer stellen kann. Denn im Großen und Ganzen geht es ja gerade darum, dass ich keine 4 Wochen warten möchte.

Danke übrigens für den ganzen Zeitaufwand den Sie hier betreiben.

hat leider nicht mehr gepasst also hier weiter : Bei Vodafone selbst hätte ein Mitarbeiter das Telefon kurz auf den von mir beschriebenen Fehler überprüft.Wäre dieser so wie beschrieben hätte ich mir direkt ein Telefon aussuchen können. Die können mich doch nicht einfach 4 Wochen ohne Telefon stehen lassen oder? Da Ich teilweise im Bereitschaftsdienst arbeite ist das eine Katastrophe für mich. Ich habe zwar ein Zweithandy, das ich jedoch nicht ohne Grund maximal als Zweithandy nutze ( Akku ziemlich am Ende , viel zu leise etc. )

Weiß jemand wie das rechtlich geregelt ist? Gibt es da eine bestimmte Zeit die eingehalten werden muss?