wie lange darf ein Vermieter die Reparatur einer Etagenheizung hinauszögern
Ich habe JUNKER Gasetagenheizung von 1995. Ich wohne jetzt 6 Monate in der Wohnung und dauernd ist irgend etwas an der Therme defekt. Reparaturen sind m.E. nur Flickwerk, da nicht von Fachmann ausgeführt werden. Eine ordnungsgemäße Wartung oder Reparatur lehnt der Vermieter ab. Kann mir jemand einen Rat geben, was ich tun kann ohne sofort einen Rechtsstreit zu riskieren??? Vielen Dank
2 Antworten
Eine Gastherme die von einem Laien repariert wird?Das geht gar nicht,das ist verboten,das darf nur ein zugelassener Gasinstalateur machen,der spielt mit Deinem Leben,wer garantiert das kein Kohlenmonoxyd austritt!Wende Dich an den zuständigen Bezirksschornsteinfeger,der muss die Gastherme überprüfen,das ist saugefählich,und der kann den Vermieter anweisen die Reparaturen fachmännisch nachholen zu lassen.
Gar nicht verzögern, weil es jetzt katl wird. Heizperiode ist immer ab Oktober bis Mai. Sag ihm das mal. Er muss sofort , d.h. unverhzüglich reparieren.