Wie lange darf die Polizei einem Handschellen anlegen?

7 Antworten

Hallo nachwuchstalent,

es gibt keine genau festgelegte Zeitspanne, in der festgelegt ist, wie lange eine Person gefesselt werden darf.

Es müssen für die Fesselung nur die Voraussetzungen vorliegen. Die Voraussetzungen selbst sind im Polizeigesetz des Bundeslandes in dem die Maßnahme durchgeführt wird, festgelegt.

In Niedersachsen lauter der Gesetzestext wie folgt:


§ 75 SOG - Fesselung von Personen

Eine Person, die nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten wird, darf gefesselt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

  1. Personen angreifen, Widerstand leisten oder Sachen beschädigen wird,
  2. fliehen wird oder befreit werden soll oder
  3. sich töten oder verletzen wird.

Nur wenn und solange die in den Punkte 1 bis 3 genannten Voraussetzungen vorliegen, darf die Person gefesselt werden. Sobald die genannten Voraussetzungen entfallen, ist der betroffenen Person die Handschellen bzw. die Fesselung abzunehmen.

Den gleichen oder zumindest fast identischen Gesetzestext findest Du auch in den Polizeigesetzen der anderen Bundesländer und der Bundespolizei.  Ich denke selbst der Zoll wird gleichlautendende Gesetze haben.

Schöne Grüße
TheGrow

jo alles im ermessen der beamten ,,,ist auch richtig so

Deine vielen Fragen lassen ja so einige Rückschlüsse zu! Es ist immer der falsche Weg, wenn man sich als Täter über seine "ach so schlechte Behandlung" durch die Polizei beschwert. Sieh einfach ein, dass du die Ursache für alles gesetzt hast, was dir passiert ist und das das Leben aus Konsequenzen besteht.

Bis Du keine Gefahr mehr für Dich und andere darstellst.

Solange, bis die akuten polizeilichen Maßnahmen abgeschlossen sind. Danach wird ggf. zu anderen Sicherungsmaßnahmen gegriffen...

solange das nötig ist ,,,,im ermessen der beamten ,,,