Wie lange darf der Vermieter sich für Kündigungsbestätigung Zeit lassen?

8 Antworten

Auf eine nur mündlich zugesagte verkürzte (?) Kündigungsfrist würde ich mich gar nicht verlassen. Letztlich wäre hier nur ein schriftlicher Mietaufhebungsvertrag hilfreich, der von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Darin könnten die einzelnen Positionen aufgenommen werden.

Ansonsten seid ihr an der gesetzl. Kündigungsfrist gebunden, außer im Mietvertrag steht für die Mieter eine verkürzte Kündigungsfrist, die dann eben nur für den Mieter gilt.

Würde es helfen, mit einem Schrieb zur Hauptmieterin zu gehen, auf dem steht "Hiermit erkläre ich, [Name], dass das Untermietverhältnis mit [blabla] spätestens am 29.02. endet. Falls vorher geeignete Nachmieter gefunden werden, kann das Mietverhältnis schon zuvor beendet werden." ?

@SunAndRain

Vorschlag zum Schrieb:

Im gegenseitigen Einvernehmen endet das Untermietverhältnis über... (Bezeichnung Mietobjekt)... zum.... (Datum)........., sofern für dieses Mietobjekt zum genannten Zeitpunkt ein geeigneter Nachmieter gefunden wird.

Ansonsten bleibt es bei der normalen Kündigungsfrist zum ........

(Datum, Unterschrift Vermieter)   (Datum, Unterschrift Mieter)

Es können darin evtl. noch vereinbart werden was mit der Kaution geschieht, Schönheitsreparaturen, Nebenkosten, verbleibende Möbel etc. usw.

Weder ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet den Empfang der Kündigung schriftlich zu bestätigen, noch habt ihr bei einem unbefristeten Mietvertrag einen gesetzlichen Anspruch darauf, daß der Vermieter einen von Euch vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren muß, und zwar selbst dann wenn ihr im Angela Merkel oder Günther Jauch oder auch Bill Gates vorbeischicken würdet.

Die Rechtssprechung bezüglich einer Nachmieterstellung bei einem unbefristeten Mietvertrag ist hier eindeutig: Die vertraglich vereinbarte oder auch gesetzliche Kündigungsfrist gem. § 573 c BGB ist einzuhalten, sie benachteiligt den Mieter nicht unangemessen.



Er ist nicht verpflichtet euch überhaupt eine Bestätigung zukommen zu lassen.

Vielleicht hat er es sich anders überlegt und möchte, dass ihr die volle Kündigungsfrist zahlt?

Nee, mündlich ist es nach wie vor so, dass wir höchstens bis Ende Februar zahlen müssen.

Aber geht das denn, dass er gar nicht darauf reagiert?

@SunAndRain

Natürlich.

Es gibt keine Pflicht eine Kündigung zu bestätigen.

Der Nachweis des Zuganges der Kündigung obliegt dem Mieter.

Wie lange darf der Vermieter sich für Kündigungsbestätigung Zeit lassen?

Unendlich.

Warum?

Weil  eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist und nicht der Zustimmung bedarf.


da wir zuvor mündlich eine verkürzte Kündigungsfrist vereinbart hatten und dafür nochmal die Bestätigung brauchen, damit es dann zu keinen Problemen kommt.

Ihr habt schon ein Problem, dies mündliche Vereinbarung ist unwirksam und ich glaube auch nicht dass Euch der Vermieter es Euch schriftlich gibt.




Inwiefern würde eine Vereinbarung, die über WhatsApp getroffen wurde, als Beweis reichen, falls es zu Schwierigkeiten kommt?

@SunAndRain

Würde es helfen, mit einem Schrieb zur Hauptmieterin zu gehen, auf dem steht "Hiermit erkläre ich, [Name], dass das Untermietverhältnis mit [blabla] spätestens am 29.02. endet. Falls vorher geeignete Nachmieter gefunden werden, kann das Mietverhältnis schon zuvor beendet werden." ?

Das würde reichen.

Inwiefern würde eine Vereinbarung, die über WhatsApp getroffen wurde, als Beweis reichen, falls es zu Schwierigkeiten kommt?

Schau mal hier rein:

http://www.juraexamen.info/haekchen-bei-whatsapp-zugang-und-beweisbarkeit-elektronischer-willenserklaerungen/

MfG