Wie lange darf der Schaden zurückliegen, damit die Versicherung zahlt?
Ich hatte einen Fahrrad Unfall und ich war daran schuld. Dabei habe ich ein Auto gestreift. Der Schaden ist der Versicherung gemeldet worden und der geschädigte wollte sich melden zwecks seinem Auto, beziehungsweise wegen einem Kostenvoranschlag. Der Unfall war am 29. Juli 2017 und der Kostenvoranschlag kam erst am 19. Januar 2018, weil er „andere Probleme“ hatte. Habe jetzt bei der Versicherung angerufen und die sagen es wurde von mir Nichts gemeldet. Meine Frage ist jetzt wenn ich die ganzen Papiere jetzt einreiche, sind sie verpflichtet ihn trotzdem zu zahlen? Wenn nicht, muss ich den Schaden selber übernehmen, denn der geschädigte hatte ja eine Chance auf Erstattung von der Versicherung, da kann ich ja Nix dafür wenn er so lange braucht? Bitte um Hilfe!
4 Antworten

Der Schaden ist der Versicherung gemeldet worden
Habe jetzt bei der Versicherung angerufen und die sagen es wurde von mir Nichts gemeldet
Ja was denn nun? Wenn der Schaden damals gemeldet wurde ist doch alles in Ordnung. Die Schadenersatzansprüche des Geschädigten verjähren erst am 31.12.2020. Die Versicherung prüft ob seine Ansprüche der Höhe nach gerechtfertigt sind.
Wenn du den Schaden natürlich damals nicht gemeldet hast, war das eine Obliegenheitsverletzung, welche unter gewissen Bedingungen zur (teilweisen) Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann. Nämlich u.a. dann, wenn die verspätete Meldung die Einschätzung des Schadens erschwert.
Wenn deine Versicherung die Regulierung (teilweise) verweigert weil kein Versicherungsschutz besteht, musst du natürlich aus eigener Tasche den Schadenersatz (anteilig) leisten.

Wenn du den Schaden damals nicht gemeldet hast, wird sich da heute niemand mehr mit beschäftigen. (Obliegenheitsverletzung)
Ein Haftpflichtschaden, der mehr als ein halbes Jahr zurück liegt, kann ja gar nicht mehr überprüft werden. Wie will eine Versicherung denn noch erkennen, was an dem KFZ-Schaden wirklich von dir stammt?

der andere kann sich 3 jahre lang zeit lassen.... den schaden regulieren zu lassen..

das hast du oben nicht geschrieben.. also lass das die sorge der vers. sein.. die wissen das schon zu handeln.. die handeln ja in deinem sinne und nicht im sinne des anderen... die akte kannst du nicht einsehen.. dein anwalt schon....

Wenn die Polizei damals den Unfall aufgenommen hat, sieht das natürlich etwas anders aus. Melde der Versicherung das Aktenzeichen und dann wird deine Versicherung sich damit beschäftigen und eine überhöhte Forderung zurück weisen.

Aber nicht, wenn bisher noch gar keine Forderung gestellt wurde.
Mit dm KFZ kann inzwischen ja wer weiß was passiert sein.

Das solltest du mal deine Versicherung fragen!
Die Fotos von seinem Auto sind erst am 19. Januar von der Werkstatt gemacht worden. Woher weiß ich dass er nicht in dem halben Jahr noch irgendwas hinzugefügt hat? Ich war viel zu durcheinander irgendwas aufzunehmen an diesem Tag. Allerdings hat die Polizei alle Aussagen alle Fotos gemacht, habe ich da Zugriff drauf, bzw kann ich diese Anfragen für die Versicherung?