Wie lange darf der Schaden zurückliegen, damit die Versicherung zahlt?

4 Antworten

Der Schaden ist der Versicherung gemeldet worden
Habe jetzt bei der Versicherung angerufen und die sagen es wurde von mir Nichts gemeldet

Ja was denn nun? Wenn der Schaden damals gemeldet wurde ist doch alles in Ordnung. Die Schadenersatzansprüche des Geschädigten verjähren erst am 31.12.2020. Die Versicherung prüft ob seine Ansprüche der Höhe nach gerechtfertigt sind.

Wenn du den Schaden natürlich damals nicht gemeldet hast, war das eine Obliegenheitsverletzung, welche unter gewissen Bedingungen zur (teilweisen) Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann. Nämlich u.a. dann, wenn die verspätete Meldung die Einschätzung des Schadens erschwert.

Wenn deine Versicherung die Regulierung (teilweise) verweigert weil kein Versicherungsschutz besteht, musst du natürlich aus eigener Tasche den Schadenersatz (anteilig) leisten.

Wenn du den Schaden damals nicht gemeldet hast, wird sich da heute niemand mehr mit beschäftigen. (Obliegenheitsverletzung)

Ein Haftpflichtschaden, der mehr als ein halbes Jahr zurück liegt, kann ja gar nicht mehr überprüft werden. Wie will eine Versicherung denn noch erkennen, was an dem KFZ-Schaden wirklich von dir stammt?

der andere kann sich 3 jahre lang zeit lassen.... den schaden regulieren zu lassen..

Die Fotos von seinem Auto sind erst am 19. Januar von der Werkstatt gemacht worden. Woher weiß ich dass er nicht in dem halben Jahr noch irgendwas hinzugefügt hat? Ich war viel zu durcheinander irgendwas aufzunehmen an diesem Tag. Allerdings hat die Polizei alle Aussagen alle Fotos gemacht, habe ich da Zugriff drauf, bzw kann ich diese Anfragen für die Versicherung?

@birne15

das hast du oben nicht geschrieben.. also lass das die sorge der vers. sein.. die wissen das schon zu handeln.. die handeln ja in deinem sinne und nicht im sinne des anderen... die akte kannst du nicht einsehen.. dein anwalt schon....

@birne15

Wenn die Polizei damals den Unfall aufgenommen hat, sieht das natürlich etwas anders aus. Melde der Versicherung das Aktenzeichen und dann wird deine Versicherung sich damit beschäftigen und eine überhöhte Forderung zurück weisen.

Aber nicht, wenn bisher noch gar keine Forderung gestellt wurde.

Mit dm KFZ kann inzwischen ja wer weiß was passiert sein.

Das solltest du mal deine Versicherung fragen!

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