Wie lange darf der Lehrer das Handy behalten und muss ich die Schulordnung unterschreiben?

8 Antworten

Das wird nicht im Schulgesetz geregelt sondern in Verordnungen und Erlassen des hessischen Kultusministeriums.

  1. Die Lehrer dürfen das Handy bis zum Unterrichtsende desselben Tages behalten. In einem Erlass vom hessischen Kultusministerium heißt es dazu: "Weggenommene Gegenstände sind in der Regel am Ende des Unterrichtstags zurückzugeben. Die Rückgabe kann bei Minderjährigen auch über die Eltern erfolgen." Im nachfolgenden Link kannst Du unter 2. Dürfen Lehrer den Schülern Handys wegnehmen? im dritten Absatz den Erlass herunterladen.
  2. Nur wenn es auch am Freitag einbehalten wurde (siehe erste Antwort).
  3. Mit der Unterschrift bestetigst Du lediglich, die Schulvereinbarung zu kennen. Aber nicht sie auch einzuhalten.

https://irights.info/artikel/faq-handys-schule-was-ist-erlaubt/24289

Gruß Matti

1. Sie dürfen es in Hessen und anderswo, immer dann einbahalten, wenn es den Unterricht stört.

2. Frage unklar. Wer soll was dürfen?

3. Wenn da was unterschrieben werden soll, dann ist das wohl keine echte Schulordnung, sondern eine private pädagogische Abmachung zwischen Lehrern und Schülern.

Eine echte Schulordnung wird nicht unterschrieben, sie gilt einfach.

2. Ich meine damit, ob sie das Handy bis Freitag behalten dürfen, obwohl man es z.B. am Mittwoch abgenommen bekommen hat.
3. Mit der Schulordnung meinte ich Schulvereinbarung hab es gerade in der Frage verbessert. Da steht drin, dass wir die Regeln der Schulordnung unterschreiben sollen.

Wenn Du noch nicht Vertragsmündig bist kannst Du nur die Kenntnisnahme der Schulordnung beschreiben.

Das hat jedoch keinerlei Rechtswirkung.

Sorry ich meinte die Schulvereinbarung.

@valentinoved

Auch eine Schulvereinbarung kannst du nicht abschließen. Das müssen deine Eltern machen.

Vereinbarung ist nur ein anderes Wort für Vertrag.

Ich kenn' leider keinen Paragraphen im Schulgesetz dazu, kann mir aber sehr gut vorstellen, dass ein Lehrer (bzw. die Schule) das Handy, oder allgemein Eigentum des Schülers nicht länger einkassieren darf, als bis zum Ende des jeweiligen Schultages, an dem es abgenommen wurde. Immerhin handelt es sich um Eigentum des Schülers.

Schreibt gerne einen Kommentar unter meinen Beitrag, wenn das nicht stimmt und ihr wisst, welches Gesetz das regelt. Würde mich interessieren!

Danke für den Kommentar

Jede Schule hat ein "eigenes" Schulgesetz. Aber über alle Schulgesetze steht das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Danach muss bei Beendigung des Schulunterichts das Handy am selben Tag bei Verlassen des Schulgebäudes ausgehändigt werden. Es gibt nur eine Einschränkung: das Handy kann nur Erwachsenen (zB Eltern eines minderjährigen Schülers) zurückgegeben werden.