Wie lange darf das Amt kein Geld zahlen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ergänzend zu den Antworten, die Du erhalten hat, insbesondere der von isomatte:

Wenn Kontrollettis unangemeldet vor der Wohnungstür stehen, müsst Ihr ie nicht reinlassen. Vreinbart dann freundlich einen zeitnahen Termin. Zu dem Termin bittet Ihr dann einen Beistand, auch Ämterlotse genannt, hinzu (dazu gleich mehr). Damit ist es (hoffentlich) gewährleitet, dass sich die Kontrollettis korrekt verhalten (es gibt abenteuerliche Berichte von Kontroll-Besuchen).

Wenn Du (ihr) jetzt irgendwas mit dem Jobcenter zu klären hast, geh nicht allein hin, sondern lass Dich von solch einem Beistand / Ämterlotsen begleiten.

.

Hast Du einen frischen negativen Bescheid bekommen, gegen den Du Widerspruch einlegen möchtest, mach das erstmal ohne Begründung, damit die Frist gewahrt wird. - Du kannst Dir dann immer noch überlegen, ob Du (zeitnah) eine Begründung nachreichen willst oder nicht. - Achte darauf, dass Du beweisen kannst, dass der Widerspruch dort eingegangen ist (Einschreiben bestätigt nur Eingang des Umschlags).

A n f a n g

Absender

Adresse

Aktenzeichen ...
Bescheid vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen obigen Bescheid lege ich hiermit

W i d e r s p r u c h

ein.

Begründung folgt.

Hochachtungsvoll
(Deine Unterschrift)

E n d e

Am besten persönlich abgeben und den Eingang auf einem mitgebrachten
Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen (reiche dem
Sachbearbeiter freundlich Dein Doppel: "Und hier brauche ich Stempel und
Unterschrift."
).
Oder nimm (außerhalb Deiner Familie / Bedarfsgemeinschaft) einen
verlässlichen Freund mit zur Post, der Dir im Falle eines Falles bezeugt,
dass Du beim Postamt Umschlag mit dem Widerspruch darin aufgegeben
hast. - Er muss gesehen haben, dass Du den Widerspruch in den Umschlag
getan hast! - Brief per Einschreiben/Rückschein (!!) abschicken - unbedingt
mit Rückschein, auch wenn's teuer ist!

.

Bei weiterem Beratungsbedarf (zum Beispiel Begründung des Widerspruchs)
empfehle ich eine Sozialberatung. Google dazu mit
sozialberatung
und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist).
Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die
Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband
oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare dort einen Beratungstermin.

Auch in einer Arbeitsloseninitiative vor Ort wird man Dir dabei sicher
helfen können.

.

Dir wird hier auch eine Beratung beim Anwalt empfohlen. Zuständig wäre ein Anwalt für Sozialberatung. Für diesen Fall hole Dir für 10 Euro beim Amtsgericht einen Beratungsschein. - Google dazu mit

beratungsschein amtsgericht 10 Euro akademie

Mit dem kannst Du einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen und Dich
beraten lassen. - Mitbringen musst Du Deinen Bescheid vom Jobcenter /
Grundsicherungsamt und ich meine auch Deinen Mietvertrag, naja Ausweis
sowieso und die 10 Euronen.

Hier eine sehr gute Information zum Beratungsschein:

http://www.akademie.de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe

Falls Du in Hamburg wohnst oder arbeitest, geh zur Öffentlichen
Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA) in der Dammtorstraße. Da
bekommst Du fachkundigen Rat von ehrenamtlich arbeitenden Anwälten,
Richtern und Fachbeamten. Diese halten sich an die Schweigepflicht
genauso wie frei praktizierende Rechtsanwälte. - Und falls erforderlich,
setzen sie auch Schreiben für Dich auf oder schreiben direkt an die
Gegenseite. - Google dazu mit
öra hamburg dammtorstraße

Ganz wichtig - Fehler vermeiden:

Die 5 häufigsten Fehler bei der Antragsstellung zur Beratungshilfe
https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-haeufigsten-fehler-bei-der-antragsstellung-zur-beratungshilfe_095194.html

.

Hier nun mehr zu Beiständen / Ämterlotsen und meine Hinweise zum

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf
einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift
bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“
).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben
aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es
mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum
dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und
Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht
behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und
wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original
unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten)
. - Nicht (oder angeblich nicht)
abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. -
Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß
allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen
landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Hartz IV Mitläufer
     Hartz IV Gegenwind e.V.
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.

Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall
sehr empfehlenswert.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände /
Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen. In Hamburg
z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

.

Achtung! sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:
Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen
schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir
eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen
mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative /
Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung
wurde das Gesetz für "Hartzis" krass verschärft, und das kann sehr
schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!


.

Alles Gute Dir, Deinem Baby und dem Vater Deines Kindes.

.

Sorry für die Tippfehler. - Meine eigentliche Tastatur ist kaputt, und ich schreibe auf einer kleinen Ersatztastatur, die langsamer ist als meine Finger. - Hatte vergessen, die ersten Sätze nochmal zu lesen und die fehlenden Buchstaben einzufügen.

‹(•ﮟ•)›

Danke fürs Sternchen - ҉ •✿⊱ (¯`'•.¸(¯`'•.¸ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ¸.•'´¯)¸.•'´¯) ⊰✿• ҉

Danke für Dein Kompli.

Bitte wende Dich an eine Sozialberatung, so wie ich es Dir schon reingegeben habe.

Ich hoffe sehr, dass man Dir dort auf unbürokratische Weise weiterhilft. Schließlich geht es nicht "nur" um Dich, sondern auch um Dein ungeborenes Kind.

(Was in der Arbeitslosen-Beraterszene - also von denen, die wirklich durchblicken - von der kaltherzigen Hartz IV- Maschinerie ganz im Sinne von Politik und Justiz gehalten wird, kannst Du Dir wohl denken ...)

Jobcenter muss man nicht in Wohnung lassen. Hatte auch das Problem (ohne schwanger). Anwalt hat geholfen

aber dann können sie mir doch das Hart 4 verweigern oder?

Ja aber wenn du Anwalt hast müssen sie dir alles zurück bezahlen wenn du recht bekommst

Eine Schwangerschaft ist nicht gleich bG. die anderen wg-mitglieder müssen nichts machen, außer nach einem jahr falls sie dann nicht widerlegen können dass es eine bg gibt.

Das hier Termine seitens des Jobcenters nicht eingehalten werden ist natürlich nicht korrekt,aber die Prüfung ( Besichtigung ) der Wohnverhältnisse ist auch gar nicht mehr notwendig !

Denn spätestens ab dem Mutterschutz bildest du mit dem zukünftigen Kindsvater eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ),was vorher mal war interessiert hier keinen mehr,selbst wenn jeder einen eigenen Kühlschrank hätte und auch sonst alles wie gewohnt getrennt läuft,denn ab da ist er dir auch ohne eine Heirat zum Unterhalt verpflichtet,soweit es seine Finanzen zulassen.

Er muss also seine Einkommens und Vermögensverhältnisse offen legen,dir steht dann auch nicht mehr der volle Regelsatz von derzeit 409 €,sondern nur noch 368 € pro Monat zu.

Wie lange ist es denn her das du den Antrag auf Weiterbewilligung gestellt hast ?

Wenn du keine finanziellen Rücklagen mehr hast dann musst du deine Mittellosigkeit persönlich beim Jobcenter nachweisen,also mit aktuellen Kontoauszügen belegen das du nichts mehr hast,dann kannst du um einen Vorschuss bitten.

Den Antrag habe ich Anfang Mai gestellt. Im Moment lebe ich wie gesagt von dem Geld das ich für die Erstaustattung bekommen habe, das aber auch nicht mehr lange. Und ich hatte sicher nicht vor es für mich auszugeben, jetzt bleibt mir aber nichts anderes übrig.

@KerryGoldii

Wenn dein Bewilligungsbescheid nicht abgelaufen ist und die Leistungen nur vorläufig eingestellt worden,also bis du deine Mitwirkungspflicht zur Klärung eines Sachverhalts nachgekommen bist,dann wird die Leistung ja nachgezahlt !

Da dein Freund der Kindsvater sein wird,braucht das Jobcenter auch seine Einkommens und Vermögensverhältnisse,hat das Jobcenter diese noch nicht angefordert ?

Gehe zum Anwalt

Du hast gegenüber dem Kindsvater einen Unterhaltsanspruch - auch schon während der Schwangerschaft

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https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1615l Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt

(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.

(2)

Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren.

......

Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt.

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dieser ist vorrangig vor staatlichen Leistungen - Du wirst also solange nichts bekommen bis die Leistungsunfähigkeit des Kindsvaters geklärt ist ..

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Zitat: habe große Ausgaben an medizinischen Dingen die die Kasse nicht zahlt

was sollte das sein - alles medizinisch Notwendige zahlt die Kasse ...

nein zahlt sie leider nicht. Ich ärgere mich grad auch noch zusätlzlich deswegen mit der Kasse rum, bin auch der Auffassung sie müsste es zahlen. 

@KerryGoldii

worum geht es denn?