Wie lange darf Be und Entladen/ Ein und Aussteigen dauern?

8 Antworten

§ 12 Abs 2 ist ja schon erwähnt worden. Vor allem bedeutet Be- und Entladen sowie Ein- und Aussteigen nicht, dass man sich 10 Minuten vom Auto entfernt.

alles Blödsinn. wer länger als 3 min hält oder sein Fahrzeug verläßt der parkt. aber Be- oder Entladen hat nichts damit zu tun. wenn ich entlade heißt das auch das ich z.b. zum Kunden ins Geschäft liefern muss, dann habe ich zwar mein Fahrzeug verlassen, jedoch bin ich am Entladen.

In Aschaffenburg sind es nach einem kürzlichen Zeitungsbericht angeblich genau 10 Minuten. Ich weiß aber nicht, ob das deutschlandweit Einheitlich ist.

Nach 10 Minuten und 1 Sekunde kann man ein Knöllchen bekommen.

Wenn Du 10 Min. weg warst (parken), hast Du da wohl keine Chance, da man unter Be- und Entladen etwas anderes versteht. Ein Zeitlimit gibt es dabei nicht, es muss nur zügig geschehen.

doch, 3 min

@anis87

"§12 StVO Abs. 2 Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt." Ein Kraftfahrzeug darf sowohl in einer Parkverbotszone als auch im Bereich eines eingeschränkten Halteverbots zum Be- und Entladen angehalten werden. Wird zu diesem Zweck gehalten, dann wird das Halten auch nicht nach 3 Minuten zum Parken. Wo die Grenze zwischen zulässiger Ladetätigkeit und verbotenem Halten liegt, entscheidet sich nach dem Einzelfall. Grundsätzlich gilt jedoch, daß immer dann be- und entladen wird, wenn es sich um Gegenstände handelt, die nach Größe, Gewicht, Empfindlichkeit oder Wert eine Beförderung durch ein Kraftfahrzeug notwendig machen und einen Transport zu Fuß unzumutbar erscheinen lassen.

Zahle und schweige! Denn du bist chancenlos...

Danke für die Antwort! Dann muss ich wohl zahlen ( Wär ein schönes Essen gewesen...)