Wie lange ca. dauert die Bearbeitung eines Erwerbsminderungsrentenantrag und wie ist der ganze ...

3 Antworten

Wenn du den Antrag gestellt hast bekommst du nach einiger Zeit die Aufforderung zu einem Arzt, oder einem medizinischen Dienst zu gehen, der dir benannt wird.

Dieser erstellt dann ein Gutachten.

An Hand des Gutachtens veurteilt dann der zuständige Träger ob eine Erwerbsminderungsrente in Betracht kommt.

Kommt der Träger zu der Ansicht das deine Erwerbsminderung durch andere Maßnahmen verbessert werden kann, wird er dir solche Maßnahmen (z.B. Reha) anbieten und finanzieren.

Die ganze Bearbeitung ist davon abhängig was alles gemacht wird.

Im "Normalfall" sollte ein Bescheid nach 6 Monaten erfolgen. Durch Reha und andere Umstände kann sich das aber auch um einige Monate verlängern.

Wenn du den Bescheid dann erhalten hast, kannst du bei Ablehnung Widerspruch einlegen. Ein WIderspruch soll innerhalb von 3 Monaten beschieden werden.

Verlasse dich aber nicht einzig und allein auf die Angaben, bzw. den Bescheid des Trägers.

Angenommen die Rentenversicherung ist zuständig, dann gibt es neben dem Widerspruch weitere Möglichkeiten und Stellen um die Sache überprüfen zu lassen.

Unter anderem das Bundesversicherungsamt, oder den Petitionsausschuss des Bundestages.

Wenn du mehr dazu wissen willst kannst du mich gern noch einmal kontaktieren.

Hallo Norwaydream,

die Frage nach der Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Erwerbsminderungsrente läßt sich auf keinen Fall pauschal beantworten!

Auf dem Weg vom Antrag bis zur Gewährung der Erwebsminderungsrente lauern sehr viele Antragsfallen!

Einerseits geht es hier um rein verwaltungstechnische Voraussetzungen, andererseits geht es um die gesundheitlichen Voraussetzungen bzw. die Einschränkung des persönlichen Leistungsvermögens.

Für die Geburtsjahrgänge nach 1961 wurden die Einstiegshürden sehr hoch angesetzt und im Gegensatz zu den Geburtsjahrgängen vor 1961 gibt es überhaupt keinen "Vertrauensschutz" mehr.

"Vertrauensschutz" = Berücksichtigung von Berufsausbildung und zuletzt ausgeübter Beruf.

Wer heutzutage glaubt, daß mit der rein formellen Abgabe eines Rentenantrags die Sache gelaufen ist, der irrt und muß sich auf endlose Verfahrensläufe einstellen.

Jeder Antragssteller tut sehr gut daran, gleich von vorneherein einen kompetenten Rechtsbeistand mit ins Boot zu holen und von Anfang an "Nägel mit Köpfen" zu machen.

Sind ärztliche Atteste und Bewertungen schwammig und unklar formuliert, wird die Rentenversicherung tausende Gründe für eine Ablehnung des Rentenantrages finden.

Ein kompetenter Rechtsbeistand sichtet bereits vor Antragseinreichung alle Nachweise und stellt fest, ob diese überhaupt für einen erfolgreichen Antragsverlauf ausreichen..

Hinzu kommt:

"REHA geht vor Rente!"

Einen guten und kompetenten Rechtsbeistand finden Sie zum Beispiel durch eine Mitgliedschaft im größten deutschen Sozialverband, dem VDK.

Für monatlich 5 Euro erhalten Sie Rechtsbeistand bis zum Sozialgericht.

Und das ohne Wartezeit, im Gegensatz zur Rechtsschutzversicherung, wo vor Verfahrensbeginn eine Mindestwartezeit von 3 Monaten anfällt.

Es gibt natürlich weitere Sozialverbände wie z.B. Gewerkschaften, welche Ihren zahlenden Mitgliedern ebenfalls einen Rechtsbeistand zur Verfügung stellen.

Die Auswahl bleibt jedem Einzelnen natürlich selbst überlassen.

Weitere wichtige und nützliche Infos zu diesem Thema finden Sie auch unter http://eu-rente-antrag-erfolgreich.de

Beste Grüße und viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben

Konrad

Das kommt natürlich ganz darauf an, welche Krankheiten du als Grund angibst. Wenn die Fragen ein einziger Arzt beantworten kann, geht es natürlich schneller. Und ob dein Versicherungsverlauf lückenlos ist, kannst du nur selbst beurteilen.