Wie lange bewahrt das Jugendamt Akten auf?

4 Antworten

Nein, ihr werden die Akten nicht ausgehändigt!! Selbst ein Antrag auf Akteneinsicht wird kaum gewährt, da ja auch andere Personen involviert sein können. Z. B. Nachbarn, Verwandte usw., die sich beim JA gemeldet haben. In unserem Bundesland werden diese Akten 15 Jahre aufbewahrt.

Hallo, Winchester4ever, Deine Mutter hat Anspruch auf vollständige und lückenlose Akteneinsicht, denn sie ist ja selbst Betroffene. Das Jugendamt wird natürlich versuchen, dies zu verhindern. Dann lasst' Euch das Gesetz benennen mit welchen Argumenten sie dies begründen. Als erstes würde ich einen Brief an das Jugendamt schreiben in dem steht, dass ich den Antrag auf Akteneinsicht stelle. Den Brief würde ich selbst dort abgeben und den Eingangsstempel drauf machen lassen. Sollte das Jugendamt ablehnen, würde ich Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Dort müssen alle Akten lückenlos vorgelegt werden. Viel Erfolg und alles Gute wünscht Dir Inge3105

Die Akten werden nicht herausgegeben. Ob ihr Akteneinsicht gewährt wird, ist fraglich. Die Akten werden 15 Jahre aufbewahrt.

Du meinst Deine Mutter wird sie anfordern, Du wirst es nicht können.