Wie lange ALG1 nach Umschulung?

3 Antworten

Wenn du schon 9 Monate ( 270 Tage ) deines 12 monatigen ( 360 Tage ) Anspruchs verbraucht hast und deine Umschulung länger als 120 Tage ging,dann hast du nach deinem Abschluss noch einen Anspruch von 30 Tagen ALG - 1 !

In einer geförderten Maßnahme / Umschulung mindert sich der ALG - 1 Anspruch alle 2 Tage,in der man diese Umschulung / Maßnahme macht.

Hättest du angenommen zu Beginn der Umschulung noch 11 Monate ( 330 Tage ) Anspruch gehabt und die Umschulung würde 12 Monate ( 360 Tage ) gehen,dann würde sich dein ALG - 1 Anspruch um 50 % mindern,also minus 180 Tage = 150 Tage Restanspruch = 5 Monate.

Würde sie nicht 12 sondern 24 Monate ( 720 Tage ) gehen,dann würden 50 % 360 Tage ergeben,soviel Anspruch hättest du nach obigen Beispiel gar nicht mehr,sondern nur noch 11 Monate ( 330 Tage ),deshalb würde die Anrechnung auf dein ALG - 1 nur bis 10 Monate ( 300 Tage ) erfolgen,danach bekommst du dein Geld weiter gezahlt,nur wird dann von deinem ALG - 1 Anspruch nichts mehr abgezogen,weil dir diese 30 Tage bleiben müssen.

Vielen Dank für deine Antwort, genau wie du es beschrieben hast hab ich es wo im www gelesen, wollte mich nur noch mal vergewissern. 

Wenn dein Anspruch ausgelaufen ist während der Massnahme, sollte es ein Monat über das Ende der Umschulung sein. Also ein Monat Zeit einen Job zu finden.  

Wie lange hast du vor der Umschulung ALG 1 bekommen ? Hast du während der Umschulung in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt ? Wie lange ging die Unschulung ?

also vor der Umschulung habe ich von meinem Anspruch von 12Mon ALG1 9 Monate (in Etappen, war 1x 6 Mon. und 1 x 3 Mon. Arbeitslos).

Meine Umschulung mach ich in einem Betrieb, dieser wiederrum darf mir während der Umschulung (da einzelbetrieblich) Steuerfrei (für mich) 400,-€ zusätzlich bezahlen (auf diese entfallen 120,- € Pauschalsteuer)

@mronextra

Dann gibt's noch 3 Monate ALG1

@Helli01

sicher? Ich hab wo anders gelesen das der Restanspruch während der Umschulung aufgebraucht werden würde und man lediglich einen Restanspruch von 30 Tagen hätte. Also ich will es erst gar nicht in Anspruch nehmen, sondern ab 01.06. nen Job  haben, aber ich will für den Fall der Fälle eben gewappnet sein.