wie lang ist die probezeit mit führerschein ab 17?
meine töchter haben den führerschein mit 17jahren ,am 4.3. 08 gemacht(begleitetes fahren) . wie lange geht da die probezeit?
6 Antworten

Die Probezeit muss nur einmal durchlaufen werden. Wenn man z.B. bereits mit 16 €die Fahrerlaubnis Klasse A1 erlangt hat, wird für später zusätzlich erworbene Führerschein-Klassen (etwa B oder A) keine weitere Probezeit gefordert. Quelle: http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/fahranfaenger/probezeit/index.php

Der größte Vorteil ist eigentlich, dass du Fahrpraxis bekommst, außerdem beginnt die zweijährige Probezeit schon mit 17 Jahren, sprich, du hast sie mit 19 hinter dir, nicht erst mit 20 Jahren.

Die Probezeit muss nur einmal durchlaufen werden. Wenn man z.B. bereits mit 16 €die Fahrerlaubnis Klasse A1 erlangt hat, wird für später zusätzlich erworbene Führerschein-Klassen (etwa B oder A) keine weitere Probezeit gefordert. http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/fahranfaenger/probezeit/index.php

Die Probezeit beginnt mit dem Tag an dem der Führerschein ausgehändigt wurde für 2 Jahre.
Wenn Deine/Ihre Töchter dann 18 werden und auch alleine fahren dürfen beginnt dann die "normale" Probezeit wie wenn Sie den Fühereschein mit 18 gemacht hätten. ALLERDINGS ist die Probezeit nach einem Jahr vorbei; sie verlängert sich also nicht auf 3 Jahre sie ist insgesamt 2 Jahre! War ein bisschen umständliuch erklärt glaub ich hier findest Du/sie eine genaue Erklärung zum Thema
Führerschein mit 17 Probezeit http://www.fahrschulefinden.de/fuehrerschein-mit-17/fuehrerschein-mit-17-probezeit

Das ist richtig - im Übrigen bin ich begeistert von dieser Regelung, dass man mit 17 schon fahren darf. Eben weil man dann ein Jahr nur in Begleitung fahren darf. Das ist besser, als mit 18 Jahren - und dann ohne jede Kontrolle. Dann glauben manche, sie können alles und wissen alles - und dann landen sie in der nächsten Leitplanke oder im Strassengraben. Dann lieber mit 17 Jahren in Begleitung.