Wie lang hab ich Zeit, einen Arbeitsunfall zu melden?

8 Antworten

lt.Berufsgenossenschaft musst Du einen Arbeitsunfall sofort Vorgesetzten melden und dann sofort zum Unfallarzt dieser Berufsgenossenschaft. Du verlierst u. U. die Krankengeldzahlung. es ist auch schon bei schwerwiegenden Fällen vorgekommen, daß der Versicherungsschutz weg war. Aber wie oben von M. P.geschrieben wurde - versuch es, aber geh gleich zum Unfallarzt, wenn Du angibst,daß es ein Arbeitsunfall war, darf ein niedergelassener Arzt (Hausarzt,etc.) nur die Erstversorgung im Notfall durchführen. Oder, falls den Unfall keiner mitbekommen hat, versuch ihn als Freizeitunfall hinzustellen, um ev. Nachteile zu vermeiden. Viel Glück noch, Albi

Am besten gehst du gleich morgen zur Unfallstation der Berufsgenossenschaft.

Dort meldest du den Unfall und lässt dich verarzten und im Zweifelsfall auch krankschreiben.

Die BG ist immer sehr dahinter her, dass ihre Leute wieder fit werden.

Die ärztliche Betreuung ist da um Klassen besser.

Außerdem würdest du Stress bekommen, wenn du dich nicht da meldest.

Dies gilt für deinen Arbeitgeber:

Kann Ihr Mitarbeiter nach einem leichten Arbeitsunfall seine Arbeit umgehend oder spätestens am übernächsten Tag wieder aufnehmen, ist eine offizielle Meldung an die Berufsgenossenschaft zwar nicht notwendig, § 193 Absätze 1 und 4 SGB VII. Trotzdem sollten Sie zu Ihrer Sicherheit jeden Arbeitsunfall mit ungewisser Arbeitsunfähigkeitsdauer oder hohen Folgekosten melden.

Wird der Verletzte voraussichtlich mehr als 3 Tage arbeitsunfähig bleiben, müssen Sie den Arbeitsunfall melden. Das gilt erst recht bei tödlichen Arbeitsunfällen.

Die Meldung eines Arbeitsunfalls müssen Sie als Arbeitgeber innerhalb von 3 Tagen auf einem vorgeschriebenen Formular (Unfallanzeige) erstatten. Sie erhalten das Formular auf telefonische Anforderung bei jeder Berufsgenossenschaft.

http://www.arbeitsrecht.org/themen-a-z/arbeitsunfaehigkeit/artikel05262.html#

Jede Firma sollte eine Unfallkladde führen, in der jede Verletzung- auch kleine Schnittwunden o.ä.- eingetragen werden, möglichst mit Zeugen. Das ist nachher der Beweis eines Arbeitsunfalls, falls nachträgliche Folgen eintreten. Damit bist Du erstmal abgesichert, auch wenn Du nicht gleich zum Arzt gehst. Sollte es aber nach dem Wochenende nicht besser sein, empfehle ich Dir den Besuch eines Unfallarztes.

Nachtrag: Leider hast Du die Art und Schwere der Verletzung nicht ganannt, sonst könnte man Dir besser helfen.

Unfallmeldungen möglichst gleich und schnell. Deshalb muss man sich ja nicht unbedingt krank schreiben lassen (wg. Probezeit ?!). Trotzdem Unfallmeldung über den Arzt für nicht absehbare Spätfolgen machen lassen -man weiß ja nie-. Letztlich zahlt die BG auch besser als ne gesetzliche Krankenversicherung, sprich: keine Zuzahlung für Medis und so.

Sofort nach dem Unfall. Aber du hättest auch sofort zum Arzt gemusst. Und sei mir nicht böse, gerade weil du in der Probezeit bist, würde ich dich nun kündigen, nicht wegen dem Arbeitsunfall, und auch nicht, wenn du krank geschrieben wirst, sondern weil du den Unfall nicht sofort gemeldet hast. Und noch schlimmer, gehst du Krank auf Arbeit ist das Risiko von weiteren Arbeitsunfällen noch größer.