wie lang dauert es bis vater gepfändet wird,weil er keinen unterhalt für seine kinder bezahlt..titel vorhanden und bis wann Geld auf Konto?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo! Ich selbst arbeite bei einem Rechtsanwalt und kann dir sagen, dass es hiefür keine wirklich genauen Zeitangaben gibt. Bei Manchen geht es schneller, bei Anderen langsamer! Wenn er sich nicht meldet, bekommt der dann allenfalls von Gericht eine Aufforderung zur Äußerung... für diese er dann wiederrum 3 Wochen Zeit hat und um seine Einkommensnachweise vorzulegen. Wie lange dass dann wieder Bei Gericht liegt, bis es bearbeitet wird, liegt am zuständigen Sachbearbeiter! An deiner Stelle würde ich eventuell einen Rechtsanwalt aufsuchen. In Österreich ist es so, dass jede ERSTE kurze Rechtsberatung gratis ist. Erkundige dich mal!

Hoffe dir etwas geholfen zu haben.

Sonie1969  10.01.2019, 10:51

Super Beratung - meine erste Frage wäre - warum streitet Ihr um Geld? Warum machst du kein Wechselmodell und lässt ihn auch auf das Kind aufpassen?

Einige Monate kann sich das schon hinziehen, der GV geht dann bei ihm vorbei und schaut nach, ob was zu pfaenden ist oder pfaendet das Konto oder beim Arbeitgeber. Sollte allerdings nichts zu holen sein (wenn er unter dem Selbstbehalt verdient offiziell), dann wird die Pfaendung fruchtlos verlaufen und dann gibt es am Ende kein Geld.

Das ist leider auch sehr haeufig der Fall.

Das ist eine gute Frage ,wenn nichts zu holen ist ,dann wirst du auch kein Geld bekommen ,der Vater besitzt sicher ein P- Konto ,und das Einkommen was er hat wird unter dem Freibetrag liegen,so wirst du lange warten müssen bis Geld fliesst.

Sehr unterschiedlich.

Kommt drauf an, wo er sonst noch Schulden hat und ob die Unterhaltspflichtigen einen Anwalt einschalten.

Zwischen 2 Monaten und 5 Jahren, so grob.

Kathi

Mdsmljs 
Fragesteller
 03.11.2015, 22:53

er hat keine schulden und keine weiteren kinder. das Jugendamt hat bereits seinen Arbeitgeber angeschrieben, weil er sich nicht gemeldet und keine Auskunft über sein vermögen gegeben hat. die meinten es dauert, aber nicht gesagt, wie lange...

Biologiekathi  03.11.2015, 23:00
@Mdsmljs

Dann ist es wirklich kaum zu sagen.

Wenn er nicht kooperiert, keine Infos raus gibt oder sich selbst noch einen Anwalt nimmt, kann sich das über mehrere Jahre hinziehen.

Kathi

Momo1965  03.11.2015, 23:35
@Mdsmljs

Im Fragetitel schreibst Du, es läge ein Titel vor. Wie ist das möglich, wenn der Vater noch gar nicht seiner Auskunftspflicht nachgekommen ist? Worum geht es Dir jetzt? Um die Frage, wann beim Vater gepfändet wird? Lohnpfändungen können sich u. U. über Jahre hinziehen, wenn das Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts zu gering ausfallen sollte. Ist verfügbare Masse vorhanden, erfolgt die Pfändung unmittelbar, jedoch zunächst unter Abzug der entstandenen Pfändungsgebühren.

Oder geht es Dir um die Frage, wann Du über den Kindesunterhalt verfügen kannst? Dem Grunde nach kannst Du das unter Ausnutzung des Unterhaltsvorschussgesetzes sofort.

Du hast die Möglichkeit, beim Jugendamt Deiner Stadtverwaltung öffentliche Gelder zu beantragen. Will heißen: Wenn tatsächlich ein Unterhaltstitel vorliegt (Jugendamtsurkunde, Scheidungsurteil), kannst Du Unterhaltsvorschusszahlungen beantragen, die sich das Jugendamt dann vom Vater zurückholen wird. Diese Zahlungen können solange erfolgen, bis der Vater die direkte Zahlung an Dich aufnimmt.

Alles, was Du für einen solchen Antrag benötigst, ist die Geburtsurkunde des Kindes, Deinen Personalausweis und – sofern vorhanden – ein Scheidungsurteil bzw. die Unterlagen einer gerichtlichen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Das Antragsformular erhältst Du beim Jugendamt (ist für die meisten Städten auch online verfügbar) und sieht in etwa so aus: http://www.familien-wegweiser.de/RedaktionBMFSFJ/redaktionFamilienwegweiser/PDF-Anlagen/checkliste-unterhaltsvorschuss,property=pdf,bereich=wegweiser,sprache=de,rwb=true.pdf (geringfügige Abweichungen sind möglich). Gültig ist der Antrag allerdings nur mit Originalunterschrift. Du wirst ihn also entweder persönlich abgeben oder mit der Post schicken müssen. Online oder per Fax ist dies nicht möglich.

Die Bearbeitungszeiten sind vergleichsweise kurz. Schilderst Du – am besten persönlich – dringenden Geldmittelbedarf, kann Dir die erste Vorschusszahlung bereits nach wenigen Tagen auf dem Konto gutgeschrieben werden; in besonders dringenden Fällen werden ggfs. auch Barschecks ausgestellt.

petrapetra64  05.11.2015, 13:50
@Momo1965

ich habe auch 2 Titel ohne dass Einkommensnachweise vorgelegt wurden. In diesem Fall geht das dann ans Gericht, die fordert sie noch mal an und dann wird einfach ein Satz (meist 125 % des Mindestsatzes) festgesetzt und ein Titel erstellt.

Wenn dann allerdings bei der Pfaendung nichts zu holen ist, hilft einem das am Ende auch nicht weiter. So war es bei mir.

UV gibt es nur 6 Jahre oder bis zum 12. Lebensjahr und wenn man nicht neu verheiratet ist, wir wissen nicht, wie alt die Kinder der Fragestellerin sind.

Momo1965  05.11.2015, 15:54
@petrapetra64

Ich widerspreche Dir nur ausgesprochen ungern, aber was Du sagst, ist falsch. Unterhaltsvorschuss bezieht sich lediglich auf Kindesunterhalt und ist somit sowohl dem Grunde, als auch der Höhe nach ausschließlich vom Einkommen es Kindsvaters abhängig. Die Mutter könnte auch mit einem Millionär neu verheiratet sein. Bezogen auf den Kindesunterhalt, damit auch auf die Unterhaltsvorschusszahlung des Jugendamtes ist das vollkommen irrelevant. Den Anspruch haben nämlich die Kinder, nicht die Mutter, egal wie vermögend ihr neuer Partner auch sein mag. Selbst wenn die Mutter neu verheiratet wäre (ist sie aber nicht, sie hat einen Lebensgefährten), wird der neue Partner nur dann für diese Kinder unterhaltspflichtig, wenn er die Kinder mit Zustimmung des leiblichen Vaters adoptiert haben sollte. Dies ist hier nicht der Fall.

Die 6-Jahresfrist bzw. der Zeitpunkt Vollendung des 12. Lebensjahres des jüngsten Kindes spielt nur beim nachehelichen Ehegattenunterhalt eine Rolle. Darauf bezogen gibt es diese gesetztlichen Fristen, die aber außer Kraft gesetzt sind, wenn eine Scheidungsvergleich geschlossen wurde, der etwas anders besagt.

Das Alter der Kinder ist übrigens durchaus bekannt, sofern man sich die Mühe gemacht und einen Blick in die früheren Fragen geworfen hat. ;-) Sie sind 15 und 16, was für die Unterhaltsvorschusszahlungen überhaupt keine Rolle spielt. Solange die Kinder unterhaltsberechtigt sind (das sind sie bis zur Vollendung ihrer ersten abgeschlossenen Ausbildung, wovon in diesem Alter auszugehen ist), haben sie auch Anspruch auf Leistungen gemäß dem UVG.

Sollte man Dir etwas anderes gesagt haben, warst Du schlecht beraten!

So lange, wie der Gerichtsvollzieher braucht, um die Sache auf den Weg zu bringen - vorausgesetzt, da wäre überhaupt was zu holen (kaum vor einem Monat).