Wie läuft eine Inobhutnahme des Jugendamts ab bei einem Baby?
Iich kann mir einfach nicht vorstellen wie sowas abläuft, kommen die angemeldet oder unangemeldet oder muss man zum Jugendamt kommen? Und sagen die dann einfach "wir nehmen nun Ihr Baby und geben es in eine Pflegefamilie" bekommen die Eltern gesagt wo ihr Kind hin kommt? Was wenn die Eltern sich weigern das Kind raus zu geben? Und mal angenommen das Baby schläft oder isst gerade, warten die dann oder nehmen wecken sie das Baby einfach bzw. unterbrechen die Mahlzeit? Kann mir sowas einfach absolut nicht vorstellen..
3 Antworten
mir ist kein einziger fall bekannt, wo das jugendamt willkürlich ein kind aus der familie holte. es ist wirklich die allerallerallerletzte maßnahme, wenn sonst überhaupt nichts gefruchtet hat. und das kind bei den eltern gefährdet ist. oft ist es sogar so, daß man sich fragen muß, wieso das kind solange bei den eltern blieb.
ich bin pflegemutter von 3 jungs. einer ist geistig behindert vermutlich durch entsetzliche gleichgültigkeit der leiblichen eltern. er hatte mit 3 1/2 als er zu mir kam keinerlei sprache - außer drei wörtern, konnte weder richtig laufen (er lag immer im bett) durch fehlende muskeln, nicht kauen (bekam nur brei), war ein volles wickelkind und völlig apathisch. dieses kind hätte sofort nach der geburt von diesen "eltern" getrennt gehört, aber spätestens als diese extremste vernachlässigung bekannt wurde. hier hatte das jugendamt viel zu lange zugeschaut und nur versucht, mithilfe einer familienhelferin die eltern zu schulen.
die anderen beiden - zwei brüder - mußten jahrelang unter den alkoholexzessen mit allen dazugehörigen dramatischen folgen leiden. die folgen dieser schlimmen jahre versuche ich seit 4 jahren aufzufangen mit therapien und psychologen. auch hier hat das jugendamt viel zu lange zugeschaut. es war ebenfalls eine familienhelferin zugange, völlig sinn- und zwecklos.
wenn also das jugendamt ein baby aus einer familie holt, hat das schwerwiegende gründe und natürlich wird versucht, das so schonend als möglich für das baby zu tun. das setzt allerdings voraus, daß die eltern auch rücksicht nehmen auf das kind und dies in völliger ruhe geschehen kann. dazu braucht es einen gerichtsbeschluß, außer es besteht unmittelbare gefahr für das kind. dann geschieht dies auch sofort.
wenn von den eltern keine gefahr für das kind ausgeht, dürfen sie - unter aufsicht anfangs - auch das kind besuchen. kinder müssen ihre wurzeln kennen, außer es besteht keine absicht auf rückführung, weil gefahr für das kind besteht.
was "Eulenpapi" schreibt, erinnert vll an DDR oder drittes reich, aber bestimmt nicht jetztzeit. denk nur an die vielen berichte, wo kinder schwer mißhandelt, mißbraucht oder sogar getötet wurden, weil das jugendamt gezögert hat, einzugreifen.
es tut mir leid, wenn du schlechte erfahrungen gemacht hast. andererseits interssiert sich das jugendamt nicht bei einer scheidung.
bei mir ist es so, daß die beiden brüder im heim waren und vorher unglaubliches durchgemacht haben wie schlägerein der eltern untereinander, mit anderen saufkumpanen, mit polizeieinsätzen, mit waffen aller art und viel blut. sie wurden morgens auf die straße geschickt, keine schule mehr, kein kindergarten. das war dann eine sogenannte notinobhubnahme, nachdem schule, kindergarten und mehrer nachbarn das jugendamt informierten. die buben spielten mehrere tage lang am ungesicherten steilufer der donau. sie waren damals 5 und 8 jahre alt.
der geistig behinderte junge lebt seit 13 jahren bei mir. seine eltern interessieren sich seit mehr als 10 jahren nicht die bohne für ihn. ich habe jahrelang versucht, den kontakt aufrecht zu erhalten, aber irgendwann resigniert. wenn ihn das jugendamt damals nicht rausgeholt hätte, wäre er vermutlich schon verhungert. als er mit 3 1/2 jahren zu mir kam, wog er gerade mal 11 kg.er war nur haut und knochen und ich hatte angst, in anzufassen, so zerbrechlich war er.
du siehst, die medaille hat immer zwei seiten. ohne jugendamt wären bestimmt viel mehr kinder schon tot oder körperlich und seelisch so zerstört, daß auch eine liebevolle pflegefamilie dies nicht mehr auffangen kann.
Tja, beim Kinderwegnahmeamt gibt es so viel, was sich der Normalbürger nicht vorstellen kann.... Es ist eine Behörde, die von ihrer britischen Schwesterbehörde CEED als "verbrecherische, staatlich gelenkte Kinderhandelsorganisation" bezeichnet wird. Von den eigenen Kollegen. Muß man sich mal vorstellen....
Vorab: Das Kinderwegnahmeamt nimmt das Kind nicht weg, es ist sozusagen nur das "veranlassende Organ". Die eigentliche Kindeswegnahme erfolgt durch die hauseigene Spitzelorganisation ASD.
Ja, die nehmen dir einfach das Kind mit, ob es schläft oder nicht. Würden sich die Eltern weigern, käme Polizei hinzu.
Wenn das Kind schläft, ist sogar noch besser, dann schreit es nicht. Wenn es ißt, darf es sicher noch fertigessen.
Gegen diese "Behörde" ist das Ausschöpfen jeden rechtsstaatlichen Mittels legitim!
Was immer du einnimmst, BITTE, nimm weniger!
Warum? Wieder jemand, der die Wahrheit nicht verträgt?
schade, daß du deine "wahrheit" nicht jenen kindern erzählen kannst, die durch nichteingreifen des jugendamtes ihr leben verloren haben oder dauerhaft physisch und psychisch schwer geschädigt sind durch zu spätes eingreifen.
Vielleicht solltet ihr "eure Wahrheit" mal den Familien erzählen, die auseinandergerissen wurden. Erzählt sie Kindern, die im Heim für ihr ganzes Leben traumatisiert und stigmatisiert wurden. Die meisten Fälle sind eh erfunden, damit das Kinderwegnahmeamt eine vermeintliche "Daseinsberechtigung" belegen kann (die es eigentlich nicht hat). Es ist eine miese und bösartige Behörde, so gefährlich wie die Cholera! Wo immer man kann, soll man ihm seine Arbeit so schwer machen, wie es irgendwie geht!
Bei den leiblichen Eltern unseres Pflegesohnes war die Inobhutnahme nach der Gerichtsverhandlung, bei der es um den Entzug des Sorgerechts ging. Nach der Gerichtsverhandlung wurden die Kinder zu verschiedenen Bereitschaftspflegefamilien gebracht. Die leiblichen Eltern wurden zuvor darüber unterrichtet. Zu dem Zeitpunkt war die Mutter mit einem weiteren Kind schwanger. Sie wusste, dass auch dieses Kind nach der Entbindung in eine Bereitschaftspflege geht. Sie durfte es nicht aus dem Krankenhaus mit nach Hause nehmen, sondern die Bereitschaftspflegeeltern.
Das Jugendamt stürmt nicht in GSG9-Manier in die Wohnung, um Kinder rauszuholen. Inobhutnahme ist die letzte Option, wenn andere Hilfsangebote nicht wirken oder eben komplett verweigert werden, weil die eigene Hilflosigkeit nicht erkannt wird. Oftmals leiden Kinder viele Jahre, weil immer noch etwas neues ausprobiert wird.
Nee, in GSG-9-Manier machen die das nicht, die haben dafür ihre Spitzelorganisation ASD, die haben noch viel perfidere Techniken: Da werden sogar Nachbarskinder, Bekannte, Freunde, eigene Geschwister, Hebammen, Kindergärtnerinnen oder Grundschullehrer als Informanten und Spitzel angeworben, man ist PERMANENT in deren Blickfeld, ohne es zu merken. Genau DAS macht den ASD so gefährlich, die sind unsichtbar wie ein Geheimdienst! Wenn sie genug Material gegen einem gesammelt haben (und dieses Material muß noch nicht mal der Wahrheit entsprechen), schlagen sie mit Legitimation des Kinderwegnahmeamtes gnadenlos zu!
Leider nein. Es sind TATSACHEN. Im Bekanntenkreis selbst erlebt! Ich bin von meiner 1.Frau auch geschieden und meine beiden Töchter sind mittlerweile erwachsen. Ich wüßte nicht, was geschehen wäre, wenn diese "Institution" versucht hätte, mir die Kinder wegzunehmen und zu entfremden.
Niemals könnte ich mich zum Helfershelfer einer solch niederträchtigen, bösartigen und hinterhältigen "Behörde" machen, das würde MEIN Gewissen jedenfalls nicht zulassen. Egal wie schlimm der Fall wäre, ich könnte NIE für dieses Amt oder seine Spitzelorganisation ASD tätig sein, ich denunziere auch niemanden beim Kinderwegnahmeamt.