Wie läuft das mit einer 2. Lohnsteuerkarte
Hallo! Habe mal eine Frage wegen der 2. Lohnsteuerkarte. Unzwar arbeite ich Teilzeit in einem Modehaus auf Lohnsteuerkarte und bekomme 670 euro raus. Bei meinem Nebenjob bekomme ich 300 - 330 euro, je nach Arbeitstagen raus. Nun möchte ich einen zweiten Nebenjob annehmen, wieviel ich dort genau verdiene weiß ich noch nicht. Wie läuft das jetzt mit der 2 Lohnsteuerkarte. Muss ich viel Steuern zahlen und lohnt sich das dann überhaupt? Hoffe ihr könnt mir helfen, habe nämlich echt null Ahnung was dieses Thema angeht.
4 Antworten

Die Lohnsteuerkarte ist nur für die Lohnsteuervorauszahlungen, die der AG von deinem Lohn abziehen muss und an das Finanzamt überweist. Steuern musst du nur für das bezahlen was du an zu versteuerndem Einkommen hast. Beim Lohnsteuerjahresausgleich bekommst du zu viel gezahlte Lohnsteuer wieder zurück oder musst nach zahlen.

eine zweite lohnsteuerkarte mit steuerklasse 6 kannst du dir im einwohnermeldeamt ausstellen lassen.
die steuer ist allerdings in dieser klasse sehr hoch.
ob es sich lohnt, kommt aufs bruttogehalt an.

natürlich, edgar, die zu zahlende lohnsteuer jeden monat. abgerechnet wird zum jahresausgleich.

Wieviel verdienst du im Nebenjob? Wenn unter 400 Euro ist keine Steuerkarte notwendig. Wenn über 400 musst du die Steuerkarte 6 abgeben. Sicher bezahlst du dann Steuern, kannst aber mit der Steuererklärung zurückfordern, wenn dein Jahresverdienst unter ca. 8.000 Euro sein wird. Wenn der Verdienst höher ist, bezahlst du halt deine anteiligen Steuern.

Soweit ich das weis geht zweite Steuerkarte auf Klasse 6. Also sehr viele Abgaben. Aber einen Minijob kannst du bis 400 Euro Steuerfrei machen. Vielleicht ne Möglichkeit

Aber keine zwei 400,- Jobs. Dann werden beide voll versteuert.

Wenn man eine versicherungspflichtige Vollzeitstelle hat, ist der erste Minijob steuer- und svfrei , jeder weitere Minijob muss versteuert und verbeitragt werden (egal ob zusammen über 400 €) Wenn man nur zwei Minijobs mit je 200 € hat geht das auch. Wenn man nur zwei Minijobs mit je 300 € hat sind beide pflichtig. Wenn man eine Hauptstelle mit 1.000 € hat, einen Minijob mit 100 € und noch einen mit 200 €, ist der erste Minijob mit 100 € frei und alle weiteren, also der mit 200 € pflichtig.

und wie siehts bei nur 2 Minijobs mit einmal 200,00 (teilzeit) und einen mit 400,00 aus?
Du meinst sicherlich nur die Lohnsteuervorauszahlung. :-o)