Wie läuft das mit dem Nachnamen ab wenn eine Türkin einen Deutschen heiratet?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ihr eure Ehe beim Standesamt anmeldet, werdet ihr gefragt, ob ihr in der Ehe künftig den Ehenamen nach deutschem oder türkischen Recht führen wollt. Entscheidet ihr euch für das türkische Recht, nimmt die Frau den Familiennamen des Mannes an.

Wollt ihr aber die deutsche Namensführung, so habt ihr beide bezüglich eurer Namensführung die gleichen Rechte wie ein deutsches Ehepaar (Geburtsname des Mannes oder der Frau wird Ehename, derjenige, dessen Geburtsname nicht Ehenamen wird, kann diesen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen, oder jeder behält seinen bisherigen Namen unverändert weiter mit der Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt einen Ehenamen zu bestimmen). Die türkischen Behörden werden aber eine Namensführung nicht in den türkischen Perso übernehmen, welche nicht dem türkischen Namensrecht entspricht. Vielmehr wirst du dort mit dem Familiennamen deines Mannes registriert ohne Rücksicht darauf, was du beim deutschen Standesamt gewählt hast. Du hast dann eine "gespaltene Namensführung", die gar nicht so selten ist. 

Solange ihr in Deutschland heiratet, könnt ihr euch den Namen aussuchen. Entweder ihr wählt den Namen der Frau, des Mannes oder eines Vorfahren - auch ein Doppelname wäre möglich. Des weiteren könnt ihr auch jeweils euren alten Nachnamen behalten.

Mit deinem türkischen Perso haben die deutschen Behörden nichts weiter zu tun. In Bedarfsfall mußt du wohl den Namen auf der Botschaft korrigieren lassen.

Mit der Heiratsurkunde bei der türkischen Botschaft den Namen ändern lassen. Die Herkunft kann man nicht ändern.

Die Herkunft kann sich niemals ändern.