Wie kündige ich ein noch nicht Zustande gekommenes Arbeitsverhältnis?
Hallo, ich habe am 12.10.2016 einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Das Vertragsverhältnis beginnt laut Vertrag am 21.11.2016. In der Zwischenzeit habe ich aber bei einer anderen Firma eine Stelle gefunden. Nun möchte ich den am 12.10.2016 geschlossenen Vertrag kündigen, weiß allerdings nicht genau welche Formulierung ich verwenden kann, bzw welche Fristen gelten, da das Arbeitsverhältnis ja genau genommen noch nicht besteht. Es handelt sich um einen Vertrag in der Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Im Vertrag steht: "Bei unentschuldigtem Nichterscheinen am ersten Arbeitstag gilt dieser Vertrag gemäß § 9.1 MTV BAP als nicht zu Stande gekommen." Ich möchte aber gerne schriftlich und im Vorfeld Kündigen. Daher wüßte ich gerne was ich jetzt in die Kündigung schreibe besonders bezüglich der Kündigungsfristen. Für Vorschläge wäre ich sehr dankbar.
2 Antworten
Wenn im Arbeitsvertrag nichts steht wie z.B. "Eine Kündigung vor Antritt der Beschäftigung ist ausgeschlossen", kannst Du mit der vereinbarten/gesetzlichen/tariflichen Kündigungsfrist ganz normal kündigen.
Bei Dir gilt ja der MTV BAP. Du schreibst ja selbst, dass im § 9.1 steht, dass der Arbeitsvertrag nicht zustande gekommen ist, wenn Du am ersten Tag nicht zur Arbeit erscheinst. Außerdem hat der MTV BAP in den ersten zwei Wochen des Beschäftigungsverhältnisses eine Kündigungsfrist von einem Tag bei Neueinstellungen.
Du schreibst jetzt eine Kündigung und teilst dem AG mit, dass Du den Vertrag fristgerecht zum ....kündigst.
Die Kündigungsfrist beginnt immer einen Tag nachdem der AG die Kündigung erhalten hat an zu laufen. Das solltest Du in das Kündigungsdatum einbeziehen.
Du hast keine Kündigungsfrist. Du brauchst auch nichts kündigen.
Schreib denen einfach, dass du nicht kommen wirst weil du einen anderen Job hast.
Die sind eh nicht daran interessiert jemand einzustellen der nicht will.
Du brauchst auch nichts kündigen
Das ist Dummfug.