Wie konkret läuft das mit der Zwangsvollstreckung?
Hallo, im Dez. letzten Jahres bin ich einem Betrüger beim Kauf eines Handy aufgesessen. Gegen diesen gehe ich inzwischen sowohl via Anzeige über die Polizei, als auch über meinen Anwalt nach. Die bisher gesetzten Fristen zur Rückzahlung des Kaufbetrages hat er kommentarlos verstreichen lassen. Jetzt läuft eine Frist für die Zwangsvollstreckung. Meine Frage jetzt; wie genau läuft das dann? Bekommt er dann Besuch vom Gerichtsvollzieher der das Geld, oder ggf. Wertgegenstände mitnimmt? Und wenn er "nichts hat" kommt der dann jede Woche? Und wann und wie genau komme ich dann an mein Geld? Habe mit sowas bisher keine Erfahrungen.. Danke schon mal.
5 Antworten
Dein Anwalt wird einen Mahnbescheid erlassen, gegen diesen kann der Antragsgegener Einspruch einlegen. Macht er das nicht, erhält er vom zuständigen Amtsgericht den Vollstreckungsbescheid, auch hiergegen kann er noch Einspruch einlegen. Macht er das nicht, wird dein Rechtsanwalt nach der Frist über ein Gerichtsvollzieher versuchen an das Geld zu kommen, kann er nicht zahlen und sind keine verwertbaren Sachen zu pfänden, muss er den sogenannten Offenbahrungseid abgeben. Das heißt dann , du hast einen Titel gegen ihn, aus dem du 30 Jahre lang vollstrecken kannst, du musst aber alle 3 Jahre den Gerichtsvollzieher wieder hinschicken, ansonsten verlierst du den Anspruch auf die Zinsen. Wenn du das machen willst, muss du den Titel an die zuständige Gerichtsvollzieherverteilerstelle senden die dann den zuständigen Gerichtsvollzieher beauftragt die Pfändung durchzuführen. Das kostet dich dann zwischen 30 und 60 Euro.
erst bekommt er einen mahnbescheid, dann einen vollstreckungsbescheid....dann erst wird der gerichtsvollzieher hingehen, hat er nichts, muß er eine eidesstattliche versicherung abgeben....er kann aber auch jederzeit einfach bezahlen....
Der Vollstreckungsbescheid ist 30 Jahre gültig. Es macht denn Sinn, alle 3 bis 5 Jahre wieder einen Gerichtsvollzieher zur Pfändung/Überprüfung hin zu schicken.
Ein Betrüger? Der mit seinen korrekten persönlichen Daten gehandelt hat? Klingt komisch, das musst du schon zugeben^^
Zu unterscheiden ist hier die strafrechtliche, und die zivilrechtliche Seite. Keine Ahnung, was dein Anwalt schon unternommen hat, frag ich doch einfach.
sehe ich auch so----
Das wirst du schon noch sehen.
Allerdings das erstere stimmt. Ein Besuch vom Gerichtsvollzieher. Dann geht das was da ist und dann nichts weiter. Bisher bist du anscheinend kräftig in Vorleistung gegangen in der Hoffnung, das dein Klient zahlt. Kann aber auch schon mal sein, dass der nicht zahlt.
Für andere Sachen sind dann Inkasso un co zuständig. Die sind aber auch teuerer in den Grundgebühren.
Rechtsanwälte erzählen auch Märchen, weil sie selber daran verdienen. Das Gefühl, ob du weitermachst oder aufhörst musst du schon selbst entwickeln.
Rechtsanwälte sagen leicht "immer weitermachen".