Wie kommt ein Kaufvertrag zustande?
Hallo
Ich lernen gerade für meine morgige Wl klausur und habe folgende Frage, wie kommt ein Kaufvertrag zustande Was muss da erfüllt werden? würde mich freuen wir ihr mir helfen könntet!
4 Antworten
Man braucht die §§ 145, 147 und 433. Käufer und Verkäufer müssen eine Willenserklärung abgeben, mündlich oder schriftlich. Das Geld und die Ware werden übergeben, die Übergabe der Ware nennt man Realakt. Durch Erfüllung des Vertrages wird der Käufer zum Eigentümer der Sache.
Man braucht die §§ 145, 147 und 433. Käufer und Verkäufer müssen eine Willenserklärung abgeben, mündlich oder schriftlich. Das Geld und die Ware werden übergeben, die Übergabe der Ware nennt man Realakt. Durch Erfüllung des Vertrages wird der Käufer zum Eigentümer der Sache.
Angebot und Annahme des Angebots (mündlich oder schriftlich, das ist egal!
"Wieviel kostet das Brot?" Antwort "1,20 EUR" Antwort: "Dann nehme ich es."
Kaufvertrag zustandegekommen!
Ich hätte das Beispiel anders formuliert. Ein Angebot muss ja schließlich so eindeutig formuliert sein, dass ein einfaches "Ja!" zu seiner Annahme genügt. Also:
"Wieviel kostet das Brot? Und würden Sie mir eins verkaufen?" "1,20 €. Ja, ich würde Ihnen eines verkaufen. Wollen Sie es für diesen Preis jetzt gleich haben?" (= Angebot) "Ja!" (= Annahme des Angebotes).
Es muss eine beidseitige Willenserklärung vorliegen, schriftlich oder mündlich spielt dabei keine Rolle.
Besser und leichter verstaendlich kann man es wohl kaum formulieren. DH!
Allerdings gibt es auch bestimmte (sehr wenige) Kaufvertraege, die einer gesetzlichen Formvorschrift unterliegen (z.B. bei Immobilien). Die muss dann natuerlich erfuellt werden.