Wie kommt ein Bundesgesetz zustande?
3 Antworten
Ein Bundesgesetz kommt zustande, wenn
- der Bundestag mit Mehrheit
und
- der Bundesrat mit Mehrheit zustimmen
und
- der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
MfG
Arnold
Ja, es gibt im Hinblick auf den Bundesrat zustimmungspflichtige und nicht zustimmungspflichtige Gesetze. Gleichwohl werden alle (!) Gesetze auch dem Bundesrat vorgelegt und von diesem beschlossen oder abgelehnt (sh. GG Art. 77 und 78).
Der Bundestag der Bundesrepublik stimmen über ein Gesetzesvorlage ab den letztendlich der Bundeskanzler unterschreiben muss, was er im Notfall auch verweigern kann bzw. muss wenn es gegen das Grundgesetz verstößt
Nein, nicht der Bundeskanzler, sondern der Bundespräsident unterschreibt das Gesetz! Du hast leider auch den Bundesrat vergessen.
Wenn der Bundesrat überhaupt zustimmen muss, was er nicht immer muss.