Wie komme ich an meinen Abstand , der Nachmieter zahlt mir den Abstand meiner alten Wohnung nicht hat aber den Mietvertrag schon unterschrieben?

7 Antworten

Der Vermieter hat einen Anspruch auf eine vollständige Räumung, er hat auch mit Deiner Vereinbarung bezüglich einer Abstandszahlung mit dem Nachmieter nichts zu tun.

Küche etc. Beweise gab mit der Anzeigentext die ich geschaltet habe...und Zeugen bei der Besichtigung...ich denke sollte reichen

Bei Zeitungsanzeigen dürfte es sich m.E. lediglich von Deiner Seite um die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes handeln. Der Nachmieter würde Dir dann ein Angebot machen, z.B. einen Preis nennen und Du müßtest dann das Angebot eindeutig annehmen. Wenn Du für diesen Handel unabhängige Zeugen hast wäre ein Kaufvertrag zustande gekommen. Allerdings müßtest Du dann die vereinbarte Abstandszahlung wenn Du die Küche usw. in der Wohnung beläßt, im Zweifel auch einklagen.

Deshalb solltest Du Dir überlegen, ob Du die Küche usw. nicht über quoka oder Ebay-Kleinanzeigen evtl. auch gegen Selbstabbau und Abholung verkaufen oder sogar verschenken willst.

Denn keinesfalls ist der Nachmieter lediglich aufgrund der Zeitungsanzeige verpflichtet,  dann auch die dort angebotenen Möbel per Abstandszahlung zu übernehmen wenn der Mietvertrag zustandekommt.

Wenn Du dem Nachmieter keine Kaufabsicht nachweisen kannst, hast Du schlicht Pech gehabt.

Der Vermieter kann verlangen das Du die Wohnung vollständig geräumt zurück gibst.

Biete doch die Küche und Möbel zum Verkauf, auf z. B. ebaykleianzeigen, an.

Bringt das keinen Erfolg bleibt nur der Sperrmüll.

das ist ne Abmachung zwischen dir und dem Nachmieter. Wenn er nicht zahlt must dein Kram rausholen, notfalls mit Fachmänner. Unterstellmöglichkeit suchen. Schwieriges Unterfangen. 

Da wird er wohl drauf aus sein, dass du die Sachen genau aus dem Grund drin lässt. Das mit dem Abstand lässt sich nur vertraglich beweisen.

Der neu abgeschlossene Mietvertrag hat mit deinem Abstand nichts zu tun. Der neue Mieter und Du hättet einen Kaufvertrag über die Küche etc. abschliessen müssen, nur das wäre rechtlich einwandfrei gewesen. Nur Vollkaufleute können verbindliche Verträge auch mündlich schliessen. Eine Chance gäbe es nur, wenn ihr irgendetwas schriftlich be- bzw. abgesprochen hättet zur Übernahme und Preis und der neue Mieter schon eingezogen wäre und die Sachen nutzt. So sieht es wohl aber nicht aus, jetzt musst du wirklich schauen, dass die Sachen pünktlich zum Mietende weggeräumt sind, sonst zahlst Du noch dafür.

Nur Vollkaufleute können verbindliche Verträge auch mündlich schliessen.

Wer sagt bzw. wo steht das?

@anitari

Nirgends.....und doch aus der Erfahrung. Ich weiß auch, dass sich beim Brötchen kaufen Privat- und Kaufmann gegenüber stehen und es sich um einen mündlichen Vertrag handelt. Aber wer solche Konstalltionen schon erlebt hat und auch ab und an mit Rechtsanwälten zu tun hat, der merkt schnell, dass sich Privatleute immer irgendwie "herausreden" können. Hätte ich wohl anders schreiben müssen.....war aber müde.

Hast Du Zeugen für die Zusage (Kaufabsichtserklärung?)

Sonst sieht es schlecht aus, würde dem Nachmieter aber keinesfalls die Küche schenken, wenn dann lieber an Selbstabholer bei Ebay anbieten...vlt gibts dann sogar noch was dafür...