Wie komme ich an die Protokolle der Eigentümerversammlung?
Wir wollen eine Eigentumswohnung kaufen, die im Rahmen eines Insolvenzverfahren veräußert wird.
Wichtig ist ja bei einem Kauf einer Eigentumswohnung, dass man vorher die Protokolle der Eigentümerversammlung einsieht.
Die momentanen Eigentümer haben aber überhaupt kein Interesse daran uns die Unterlagen zu geben. Bei der Verwaltung haben sie uns gesagt, dass sie erst die Unterlagen rausgeben dürfern wenn wir Eigentümer sind.
Habe Ihr noch Ideen wie wir an die Unterlagen kommen?
Ist es verantwortbar die Wohnung zu kaufen, ohne die Protokolle gesehen zu haben?
11 Antworten
Lassen Sie sich eine Vollmacht des Verkäufers für eine Einsichtnahme der Protokolle beim Verwalter ausstellen. Sollte er sich weigern, würde ich mir einen Kauf gut überlegen....
"Der Wohnungseigentümer oder ein Dritter, der vom Wohnungseigentümer ermächtigt wurde, hat jederzeit das Recht, Einsicht in die Beschluss-Sammlung zu verlangen, § 24 Abs. 7 Satz 8 WEG n.F."
<a href="http://www.brennecke-partner.de/88752/WEG-Novelle-Fuehrung-der-Beschluss-Sammlung-ab-dem-01.07.2007" target="_blank">http://www.brennecke-partner.de/88752/WEG-Novelle-Fuehrung-der-Beschluss-Sammlung-ab-dem-01.07.2007</a>
Glückwunsch! Jetzt genauestens durchlesen und auf Vollständigkeit prüfen, also ob auch alle Seiten vorhanden sind.... Ist nämlich keine Seltenheit. Inhaltlich dürften bevorstehende Reparaturen von Bedeutung sein. Auch kann man in der Regel erkennen, ob es (erhebliche) Unstimmigkeiten unter den Eigentümer gibt und wie das Verhältnis zum Verwalter ist usw. Auch von Bedeutung dürfte die Höhe der aktuellen (Eigentümer-)Rücklagen sein.
Ohne qualifizierte Vollmacht besteht keine Möglichkeit an diese Protokolle heranzu kommen und ohne diese würde ich die Sache, den Erwerb mit Vorsicht angehen.
Nicht wirklich!
Die jetzigen Eigentümer könnten euch die Wohnung ja in dem Wissen verkaufen, daß per Eigentümerversammlung die Anschaffung eines neuen Daches vereinbart wurde, was euch dann kosten würde:
Fragt die anderen Eigentümer danach oder verschafft euch Einsicht über den Notar!
Die wichtigsten Beschränkungen sin im Grundbuch enthalten, einfach mal beim Amtsgericht in die Versteigerungsunterlagen reinschauen. Da würd ich nicht hinwollen, wenn die so besch...sind - das sind deine künftigen Nachbarn ...hallo? die sind dann auch mit dir in der nächsten Eigentümerversammlung, wenn es um den Rasenschnitt/ Grill ...geht
Beim Hausverwalter der Eigentümergemeinschaft. Der ist im Besitz aller Protokolle. Ich würde keine ETW kaufen, ohne die Protokolle der letzten Jahre gelesen zu haben. Auch den Verwalter in jedem Fall auf den Zahn fühlen, wie die Eigentümergemeinschaft tickt (Rechtsstreitigkeit o.ä).
Wirtschaftspläne sollten auch eingesehen werden und die Höhe der Rücklagen (für Reparaturen).
Die Verwaltung gibt die Protokolle nicht heraus, wie oben zu lesen ist, und das mit Recht . Sie darf es nicht. Genau so verhält es sich mit Auskünften zu Rechtstreitigkeiten und Wirtschaftplänen innerhalb der Eigentümergemeinschaft.
So haben wir es jetzt auch gemacht:
Ich habe der Insolvenzverwalterin gesagt, dass ich ohne Einsichtnahme die Hütte nicht kaufen werde, und schon hatte ich eine Vollmacht und kurz darauf die Protokolle im Faxgerät.