Wie komme ich am schnellsten und besten aus meiner Haftpflichtversicherung raus, Schaden wurde von NORDVERS nicht übernommen?

11 Antworten

Das ist doch der perfekte Grund. Schaue in deinen Vertrag, normalerweise hast du bei jeder Haftpflichtversicherung nach einem Schaden (egal ob die übernehmen oder nicht) ein Sonderkündigungsrecht.

Das stimmt genau NICHT

@DerHans

Hallo DerHans,

wo liegt der Unterschied in meiner Antwort, die du negativ kommentierst, zum Inhalt deiner Antwort?

Kündigen kann man nur nach einem regulierungspflichtigen Schaden.

Und da die Versicherung hier nicht gezahlt hat, dürfte das hier nicht zutreffen.

Eine außerordenliche "Schadenskündigung" ist nur nach der Regulierung eines Schadens oder nach der Ablehnung eines "regulierungspflichtigen" Schadens möglich.

Einfach einen Schaden zu konstruieren, um aus dem Vertrag heraus zu kommen, kann dich teuer zu stehen kommen.

"einfach einen Schaden konstruieren?"

Habe ich da was überlesen?

@verreisterNutzer

Offensichtlich hat er ja versucht, mit einem Schaden aus dem Vertrag zu kommen, der gar nicht gedeckt war.

dürfte wohl ein sonderkündigungsgrund sein. in den agb´s sollte mehr stehen.

innerhalb der künigungsfrist und bei preiserhöhung sofort

Wichtig wäre erst mal zu wissen, um was für einen Schaden es sich handelt und warum die Nordvers die Regulierung abgelehnt hat. Unter Umständen entsteht hier ein Sonderkündigungsrecht. Ansonsten kann der Vertrag natürlich immer zum Vertragsende ordentlich gekündigt werden.

Hattest du außer diesem Schaden in den letzten 5 Jahren weitere Haftpflichtschäden, die du einem Versicherer gemeldet hast?

Bei einem Vorschaden ist es problemlos möglich, eine neue Versicherung zu finden. Ab zwei Schäden wird das schon erheblich schwerer.

Tip dabei: immer erst eine neue Versicherung abschließen (Policierung abwarten) und dann erst die alte kündigen ;)

Sehr geehrte Damen und Herren,hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.

Mit freundlichen Grüßen