Wie kann man eine Rückerstattung von der 1%-Regelung (Dienstwagen) beim Finanzamt erzielen?
Mein Mann ist im Außendienst tätig und hat ein Firmenwagen. Er darf den Firmenwagen auch privat nutzen. Jedoch nutzen wir sein Auto sehr selten. Höchstens mal zum Einkaufen oder so. Wir haben daher mitbekommen, dass man beim Finanzamt einen Teil wieder zurückbekommen kann. Kann uns bitte jemand sagen, wie man das anstellt? Für Eure Hilfe wären wir sehr dankbar!
6 Antworten

Statt der 1%-Regelung beim Arbeitgeber vorschlagen, zukünftig per Fahrtenbuch abzurechnen. Geht aber nicht rückwirkend.

ja, und dieses Fahrtenbuch muß total genau geführt werden! Ein gefundenes Fressen für jeden Prüfer ist ein Fehler im Fahrtenbuch - dann wird er gleich das ganze Buch verwerfen!
Aber wenn ihr wirklich so wenig privat damit fahrt, lohnt es sich sicher - ihr könnt damit ab 2009 anfangen, dann werden nur die tatsächlichen Privatfahrten versteuert!

Also ich kenne die 1% Regelung nur für Selbständige. Der Chef von deinem Mann kann diese anwenden und Geld vom Finanzamt zurückerhalten, aber nicht ihr als Nutzer dieses PKW´s. Es geht ja bei der 1% Regelung darum, dass man seinen Gewinn schmälert indem man den Wagen als Verlust angibt und dadurch am Ende weniger Steuern zahlt. Als Privatmensch hast du ja keinen Gewinn wie eine Firma nur ein Gehalt.

1%-Regelung wird genauso bei Arbeitnehmern angewandt, die ihren Dienstwagen auch privat nutzen dürfen. Der Privatanteil wird über die Lohnsteuerkarte versteuert.

Eine geringere Versteuerung als sich durch die 1%-Regelung ergibt, könntet Ihr nur durch das Führen eines Fahrtenbuchs erreichen. Durch die hierbei lückenlose Aufzeichnung aller Fahrten, kann man den privaten Nutzungsanteil exakt ermitteln. Die Firma müsste dann in Ihrer Buchhaltung diesen Anteil lohnversteuern. Ohne Fahrtenbuch kommt nur die 1%-Regelung in Frage.

Wenn die Versteuerung durch die Firma mit der 1%-regel durchgeführt wurde, kann nachträglich nichts mehr geändert werden.

Rückwirkend geht das nicht, da der geldwerte Voerteil ja vorhanden war und hätte genutzt werden können! Zukünftig dann nur über das Fahrtenbuch!

Ohne ein 2 Fahrzeug dürfte es sehr schwer fallen die Nutzung rein dienstlich zu begründen.

Wir haben ja noch ein Fahrzeug.
Ja das ist schon klar. Aber wir könenn doch einen TEil vom Finanzamt zurückbekommen, wenn wir durch ein zusätzliches Fahrtenbuch beweisen, dass wir nicht viel privat gefahren sind oder?