(Wie) Kann man der Firma Techem ans Leder?

4 Antworten

... was hat denn der Wärmeßdienst mit Deinem Mietvertrag zu tun?

Solche Ansprüche verjähren nach drei Jahren.

Ein Vermieter hat spätestens drei Monate nach Eingang der letzen Rechnung abzurechen mit seinem Mieter, so der BGH.

Er hat vielleicht die ersten Jahre verfistet, aber wird fordern können, füchte ich.

Denn laut Frage gab es ja keine Rechnungen.

Aktuell rechen wir gerade ab 2014, denn erst jetzt trudelten die Rechnungen vom Energieversorger ein.

Wenn dir ein Schaden durch fehlerhaftes Verhalten der Techem entstanden ist, dann kannst du Techem in Regress nehmen.Das muss allerdings der Vermieter machen, weil er die Techem beauftragt hat. Du hast als Mieter keinen Vertrag mit Techem.

Dein Vermieter kann sich anwaltlichen Rat einholen und wenn sich herausstellt, dass man Techem hier Versäumnisse vorwerfen kann, dann eben Forderungen an Techem stellen. Das geht meist nur über eine Klage.

Techem kannst Du gar nicht "ans Leder", denn das ist nicht dein Vertragspartner.

Hier hat offensichtlich der etwas blauäugige Vermieter versäumt seinem Vertragspartner gehörig auf die Füße zu treten.

Heißt im Klartext, er hat die verspäteten Abrechnungen zu verschulden.

Danke erstmal fürs schnelle Antworten!

Laut meinem Vermieter wurde ja ständig bei Techem Druck gemacht und die haben mit extremen Bearbeitungszeiten und fehlerhaften Abrechnungen reagiert. Und so ist massenhaft Zeit vergangen.

Ich denke, da muss es doch eine rechtliche Grundlage geben, auf die sich der Vermieter stützen kann. (Also ähnlich wie bei mir als Mieter, denn ich will/werde es ja auch nicht bezahlen).

@Franzarnold92

Nach meinen jahrelangen Erfahrungen mit der Techem liegt der Fehler ganz gewiss nicht bei denen. Passieren kann immer mal was, aber im Grunde verarbeiten sie nur die Daten, die sie vom Vermieter bekommen, wenn sie welche bekommen und die Zählerstände, die ihre Ableser ablesen. Dass es mal zu Zahlendrehern kommen kann, ist menschlich, solange noch Messröhrchen im Einsatz sind, aber am Ende liefert Techem immer schnell und pünktlich, sobald sie die korrekten Zahlen vom Vermieter haben.

Ich vermute somit das Problem eher beim Vermieter, der als Ausrede angebliche Probleme der Techem vorschiebt.

Der Techem kann überdies nur der Vertragspartner ans Leder. Wenn also aufgrund eines Techem-Fehlers die Abrechnungen nihct oder zu spät kommen und der Vermieter erleidet dadurch einen Vermögensschaden, muss er sich an die Techem halten. Du als Mieter stehst in keiner Vertragsbeziehung zu Techem und kannst daher auch nicht klagen.

@bwhoch2

Hmm...Das wirft natürlich ein ganz anderes Licht auf die Situation.

Nicht gerade die Antwort, die ich hören wollte.  ':D

Trotzdem Danke!!

üblicherweise muss der Vermieter bei Techem den Schaden geltend machen, der ihm entstanden ist, wenn er seine Nachfoderungen an den Mieter nicht einfordern kann.Sofern Techem schuldhaft gehandelt hat. Aber das ist nicht dein Problem.