Wie kann man das Wohnrecht auf Lebzeit umgehen, die Oma ist im Pflegeheim wegen Demenz und der Rechtspfleger stellt sich quer für die Vermietung?

2 Antworten

Leider hat Sohn oder Tochter der Oma keine Vorsorge- und Betreuungsvollmacht. Somit hat jemand anders das Sagen.

Das Wohnrecht, das im Grundbuch eingetragen ist, bedeutet nicht nur, dass die Oma so lange sie will oder kann, in der Wohnung bleiben darf. Sie kann natürlich das Wohnrecht aufgeben und das mit einer Bedingung verknüpfen. Die Bedingung könnte z. B. lauten, dass je Monat ein bestimmter Betrag als Ablöse gezahlt wird. Miete wäre das nicht, weil sie das Wohnrecht nicht auf andere übertragen darf, die Wohnung also nicht vermieten darf.

Möglicherweise will der Rechtspfleger so noch etwas Geld für das Pflegeheim raus schlagen.

Zu umgehen ist das gar nicht und in diesem Fall auch klar. Deine Oma ist nicht mehr geschäftstüchtig wie es aussieht und sie scheint ja auch einen Vormund zu haben. Ist dies aber nicht der Fall, liegt es bei deiner Oma das Wohnrecht aufzuheben.

Ich sollte zum 01.07. in die Wohnung einziehen, doch leider kam dann gestern Vormittag der Anruf das der Rechtspfleger das nicht will und hat auch mir strafrechtlichen Konsiquenzen gedroht sollte die Wohnung doch vermietet werden. Die Oma selbst ist Dement und hat alle Rechte an die Tochter abgetreten, die aber in diesem Fall auch nichts tun kann, da eben der Rechtspfleger sein veto eingelegt hat.