Wie kann ich wissen ob das Fahrrad, das durch eBay gekauft wurde, nicht gestohlen ist? Wie kann man sich gesetzlich schützen?

4 Antworten

Wichtig ist  -wie immer im zwischenmenschlichen Bereich: Miteinander reden.

Wenn er keinen Kaufbeleg hat, weil er das Fahrrad "für die Schwester seines Cousin väterlicherseits" verkauft und "die den Beleg verschlunzt hat" ist die Sache eigentlich schon klar...

Zunächst einmal würde ich anch einem Eigentumsnachweis (Beamtendeutsch für "Kaufbeleg / Quittung") fragen.
Wenn er sagt, er hat den Beleg des Erstkäufers, also des Ladens, der das Rad verkauft hat, achte darauf, dass Du diesen Beleg bei der perönlichen Übergabe auch wirklich siehst und ausgehändigt bekommst und dass der echt ist und nicht irgendwie ein belangloses selbstausgedrucktes Stück Papier.
Im Eifer des Kaufgesprächs vergisst man schonmal, danach zu fragen bzw. bekommt plötzlich etwas anderes als den versprochenen Beleg (oder gar nichts) präsentiert.

Du kannst beim Kontakt (Mail oder telefonisch) dem Verkäufer klar und deutlich sagen, dass Du die Rahmennummer bei der Polizei checken lassen wirst.
(wenn er hier unruhig wird oder Termine absagt / platzen läßt, weißt Du Bescheid...)

Besorg' Dir vorher die Büronummer irgendeiner Polizeistation (jede Station ist auch anders als nur über 110 zu erreichen) und wenn Du das Rad in Händen hältst, liest Du die Rahmenummer persönlich ab und gibst sie an Ort und Stelle mit dem Handy zur Kontrolle an die Polizei durch.

Alle Polizeistationen in Deutschland greifen auf dieselbe Fahndungsdatei zu und Du wirst innerhalb von einer Minute zu hören bekommen, ob das Rad gesucht wird oder nicht.

Du kannst einen formlosen Vertrag mich dem Verkäufer machen, in den Ihr auch Eure persönlichen Daten (Personalsausweis- oder Reisepassnummer nebst Gültigkeitsdatum von ihm!) hineinschreibst.
Der belegt aber höchstens, von wem Du das Rad gekauft hast.
Sollte es gestohlen sein, wird die Anzeige wg. Hehlerei gegen Dich wahrscheinlich fallengelassen und Du musst "nur" das Rad wieder abgeben und kannst das Geld vom Verkäufer einklagen (viel Spaß dabei...).

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
Die beachtenswerten Dinge aufzuschreiben ist komplizierter, als sie anzuwenden, also keine Angst :-)

Wenn Du noch Fragen hast, meld' Dich ruhig nochmal!

Da gibt es für dich als Käufer wenig bis gar keine Möglichkeiten.

Misstrauisch werden solltest du bei einem niedrigen Preis für ein hochwertiges Fahrrad.

Eine Möglichkeit wäre, die Rahmennummer zu erfragen. Allerdings hast du keine Möglichkeit, zu vergleichen, ob die auch stimmt. Zumindest nicht vor Kauf. Damit könntest du dann zur Polizei und dort fragen, ob das Rad gestohlen wurde. Dazu muss es aber erst mal eine Rahmennummer geben, die keine Vorschrift ist, und das Rad müsste als gestohlen gemeldet sein.

Schützen kannst du dich gesetzlich gar nicht. Stellt sich nach Kauf heraus, dass das Teil gestohlen wurde, wird es ohne Gegenleistung beschlagnahmt, da man an Hehlerware kein gesetzliches Eigentum erwerben kann. Egal ob du das wusstest oder nicht.

Ein niedriger Startpreis sollte misstrauisch machen.  Kann natürlich auch Absicht sein.

Ein niedriger Startpreis sollte misstrauisch machen.  Kann natürlich auch Absicht sein.

Ich habe erst vor ein paar Wochen zwei Räder bei ebay verkauft - Startpreis 1 EUR. Denn nur so bekommt man die marktüblichen Preise.

Es gibt Onlinedatenbanken, bei denen man ßrahmennummern abfragen kann. Allerdings werden die privat betrieben und haben nichts mit der Polizei zu tun. Dort landet nur, was die Bestohlenen freiwillig melden. Ein Negativergebnis ist also keine Garantie.

Das Problem ist, dass man an gestohlenen Sachen kein Eigentum erwerben kann, egal wie gutgläubig man war.

Der noch sicherste Weg ist es, sich die Kaufrechnung aushändigen zu lassen. Ist das nicht mehr möglich, dann lieber Hände weg. Denn mal ehrlich, jeder ehrliche Radbesitzer hat ein Interesse daran, die Rechnung aufzubewahren. Denn die Hausrat zahlt nur, wenn eine solche Rechnung vorgewiesen werden kann.

Denn mal ehrlich, jeder ehrliche Radbesitzer hat ein Interesse daran, die Rechnung aufzubewahren. Denn die Hausrat zahlt nur, wenn eine solche Rechnung vorgewiesen werden kann.

Hmm. Ich würde mich zwar als "ehrlichen Radbesitzer" bezeichnen, habe aber nicht von jedem meiner Räder eine Rechnung - z. B. deshalb, weil ich die Räder aus Einzelteilen von diversen Händlern selber zusammengebaut habe. Nach 5 - 10 Jahren und mehreren Umzügen habe ich da auch keine Rechnungen mehr.

Zumindest hochwertige Räder werden übrigens von den Dieben nicht "am Stück", sondern meist Teil für Teil verkauft. Der Rahmen hat zwar eine Nummer, alle anderen Teile können aber i.d.R. nicht mehr identifiziert werden.

@RobertLiebling

Mir käme es letztenendes nur auf den Rahmen als wesentlichstes Element an.

Klar, damit liefe man Gefahr, dass ein gebrauchtes Fahrrad komplett aus gestohlenen Komponenten besteht und nur der Rahmen "legal" ist.

Aber... seriously? Ein Dieb, der sich den Rahmen eines teuren Markenfahrrades kauft?

Merken woher und von wem man es hat, wenn der Verkäufer will eine Kaufvertrag machen