Wie kann ich Weisungsbefugnisse gegenüber Kollegen im Lebenslauf angeben?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du irrst Dich - und zwar gewaltig. Unterstützung durch das Back Office besagt nur, dass Du nicht alles bearbeitet hast, sondern teilweise Dinge andernorts erledigt wurden, daraus geht genau null Weisungsbefugnis hervor, ein Back Office ist gewissermaßen eine Serviceeinheit.

Auch sonst stellt man erst seine Aufgaben dar und vermerkt in diesem Kontext eine Verantwortung für x Personen (Weisungsbefugnis klingt so hilfesuchend, wenn ich mich darauf berufen muss, dass ich Weisungsbefugnis habe, ist es mit meiner diesbezüglichen Autorität nicht weit her). Die (fachliche) Unterstellung sollte übrigens auch aus dem Arbeitszeugnis erkennbar sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke für Deine Rückmeldung. Wie sollte solch eine fachliche Unterstellung denn im Arbeitszeugnis formuliert sein? Kurz zur Erläuterung: Ich habe einen Abteilungsleiter (sitzt an anderem Standort). Dieser fragt wenn dann überhaupt mal seltenst nach, wie Großprojekt x läuft und ob ich da noch irgendwo Unterstützung brache. Sämtliche Kollegen aus der Buchhaltung, Stammdatenteam, Mieterhöhungsabteilung, Betriebskostenabteilung etc. arbeiten alle genau nur das, was ich Ihnen gegenüber an Aufgaben zuteile. Auch für sämtliche Nachfragen bin ich den Kollegen gegenüber Ansprechpartner. Jegliche Entscheidungen werden von mir verantwortet. Offiziell wurde mir im Konzern gesagt, dass ich eine der wenigen Stellen sei, welche weisungsberechtigt sei-deshalb auch meine Formulierung so. Das würde ich dann doch mit Verantwortung für x Personen gleichsetzen oder was meinst Du dazu?

@sasnrw

Hast Du diese "Weisungsbefugnis" offiziell, sie war/ist also Bestandteil der Stellenausschreibung/Stellenbeschreibung oder wird das einfach nur der Praxis halber so gehandhabt?

@HugoHustensaft

Der Arbeitsvertrag ist ein Tarifvertrag von einem Großkonzern. Zu Aufgaben o.ä. ist da eigentlich gar nichts groß drin vermerkt. Ich war selber überrascht, wie viele Kollegen für Entscheidungen auf mich zugekommen sind. Auf anschließende Nachfrage hieß es vom Abteilungsleiter dann, dass ich für Bereich xy die Weisungsbefugnis hätte. So ist es nun zumindestens im aktuellen Unternehmen.

@sasnrw

Schriftlich? Oder nur als Aussage? Zudem: Mache Dir klar, dass es unterschiedliche Stufen der Weisungsbefugnis gibt, eine einfache fachliche Anweisung ist schon weit weniger als eine volle Weisungsbefugnis.

@HugoHustensaft

Natürlich nur mündlich. Danke schon mal für Deine vielen Antworten und die damit aufgebrachte Zeit!

@sasnrw

Damit wäre ich sehr zurückhaltend - so etwas erzählt man dann lieber in einem Gespräch.

Nein, das Arbeitszeugnis zeigt, dass Du keine Führungskraft gewesen bist und nicht Weisungen geben durftst.

Du hast ein großes Problem, wenn Du es anderes im Lebenslauf angibst.

? Assistenzen sind aber in der Regel immer nur zur Unterstützung und haben keine fachbezogene Ausbildung (bei uns waren es Bürokaufleute). Wie müsste es denn angegeben sein, wenn ich eine Führungskraft bin?

@sasnrw

Nicht DU, sondern im Arbeitszeugnis soll das drinstehen.

Was hast Du die ganze Zeit auf der Arbeit getan, ohne es zu merken, was läuft?

Im Lebenslauf- überhaupt nicht. Hat dort meiner Meinung nach nichts verloren.

Du könntest es im Bewerbungsschreiben unterbringen, dort beschreibst du deine momentane Tätigkeiten.

Hast du Einfluss auf Gehalt, Urlaub, Abmahnung, Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter_innen? Tauchst du unterhalb des Abteilungsleiter als Führungskraft auf?

Ansonsten ist es eher eine Art Teamleitung.