Wie kann ich rausfinden ob ich privat versichert bin wegen der pille?

13 Antworten

Da Du auf Deiner Karte AOK stehen hast:

- seit Ihr gesetzlich versichert
- freiwillig oder pflichtversichert.

Beides aber: führt dazu, das der Arztbesuch nicht bei Deinem Papa ankommt...ausser Du erzählst es.

Sorge kann also gelöscht werden!

Viel Erfolg bei Deiner Beziehung!

s'Fjolnir

Bei einer Privatversicherung sind die Kinder nicht automatisch mitversichert. Die muss man extra versichern und extra bezahlen. Wenn dein Vater privat versichert wäre, dann würden sie dich mit Sicherheit bei der gesetzlichen Kasse der Mutter mit versichern.

Also kannst du davon ausgehen, dass auch dein Vater gesetzlich versichert ist.

Auf den Rechnungen für einen Privatpatienten stehen i.d.R. nur Kürzel für die erbrachten Leistungen. Selbst wenn dein Vater privat versichert wäre, und du auch, glaube ich nicht, dass er die Kürzel eines Gyn auf der Rechnung interpretieren kann.

Wenn dein Vater privat versichert wäre, dann würden sie dich mit Sicherheit bei der gesetzlichen Kasse der Mutter mit versichern.
Also kannst du davon ausgehen, dass auch dein Vater gesetzlich versichert ist.

Nein, davon kann man keinesfalls ausgehen, da die beitragsfreie Familienversicherung über die GKV der Mutter u.U. gar nicht möglich wäre.

Nein der besser verdienendende Elternteil muss die Kinder versichern.

Wieso interpretieren, da steht dann Kontrazeption auf der Privatrechnung, das ist eindeutig.

du bist aber wohl bei der AOK, dann kommt keine Rechnung.

@sarah3
Nein der besser verdienendende Elternteil muss die Kinder versichern.

Das ist falsch.

(Warum kramst du so viele alte Fragen raus?)

@NamenSindSchwer

In der Regel ist das immer noch so. Ansonsten Quelle oder es stimmt nicht.

@sarah3

Soll das jetzt ein Witz sein? Nach fast einem Monat?

Ansonsten Quelle oder es stimmt nicht.

Dann halte DU dich doch an diesen Satz. Viel Spaß beim Suchen, du wirst nichts finden.

(Tipp: Falls du etwas findest von dem du meinst, dass es deine Aussage stützt: Das hast du dann falsch verstanden.)

@NamenSindSchwer

Gerne doch:"Wenn ein Partner in der privaten Krankenversicherung, der andere in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, stellt sich die Frage, wie das Kind versichert werden soll. Allgemein ist es so, dass das Kind keinen Anspruch auf Familienversicherung hat, wenn der privat versicherte Partner ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (derzeit 4.950 Euro brutto monatlich, Stand 2018) hat und regelmäßig ein höheres Einkommen bezieht als der gesetzlich Versicherte. Verdient der gesetzlich versicherte Partner allerdings mehr oder fällt das Einkommen des privat Versicherten unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, dann kann das Kind wieder in die Familienversicherung aufgenommen werden. Ansonsten besteht die Möglichkeit, das Kind entweder bei der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung zu versichern."

Quelle Krankenversicherung.net - kostet 5 s google

@sarah3

Wie ich sehe hast du meinen Tipp nicht beherzigt...

Wo steht in dem Text nun, dass das Kind beim besser verdienenden Ehegatten versichert werden muss? Richtig, nirgends. Im Gegenteil, da steht völlig korrekt:

Ansonsten besteht die Möglichkeit, das Kind entweder bei der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung zu versichern.

Du hast (wie erwartet) nicht kapiert, dass "Kein Anspruch auf Familienversicherung" NICHT bedeutet "Kind muss PKV versichert werden". Aber so ist das eben wenn man meint mit Halbwissen (und das ist noch schmeichelhaft ausgedrückt) auf den Putz hauen zu müssen: Es kommt jede Menge Unsinn dabei raus. Da muss man eben doch mehr als 5 Sekunden auf Google investieren, um so ein Thema zu verstehen...

@NamenSindSchwer

Es freiwillig in der GKV - mit eigenem Beitrag - geht tatsächlich. Da das kein normal denkender Mensch macht, hatte ich den seziellen Spezialfall weggelassen.

Dort würden für das Kind ca. 170€ fällig, deutlich mehr als in der PKV - eben ein nicht relevanter Fall.

schön, dass Du Dich an solchen Extremfällen aufhängst. Ändert nichts an der Aussage, dass die Kinder in der Regel mit dem Partner in der PKV versichert werden. Einzige Ungenauigkeit war dein nicht relevanter Spezialfall.

Für Beihilfeberechtigte gibt es ebenfalls Sonderregelung btw.

@sarah3
Da das kein normal denkender Mensch macht, hatte ich den seziellen Spezialfall weggelassen.

So ein Quark, das ist weder ein Spezialfall noch totaler Müll, sondern passiert regelmäßig und kann sinnvoll sein. Denn wenn es nicht direkt nach der Geburt passiert (da ist die PKV zur Aufnahme verpflichtet im Rahmen der Kindernachversicherung) kann eine PKV ein Kind auch ablehnen oder nur mit Beitragszuschlag annehmen, wenn Vorerkrankungen existieren. Manche Eltern legen z.B. auch Wert auf das Kinderkrankengeld welches es in der PKV nicht gibt oder wollen im Zusammenhang mit dem Kind schlichtweg die unkompliziertere Abrechnung mit der GKV.

Nur weil du dich in dem Bereich nicht auskennst und keine entsprechenden Erfahrungen hast, heißt das noch lange nicht, dass diese Fälle nicht passieren. Relevant sind sie sehr wohl.

Ändert nichts an der Aussage, dass die Kinder in der Regel mit dem Partner in der PKV versichert werden

Oh, jetzt sind wir also doch vom MÜSSEN zum KÖNNEN abgewichen. Und nur darum ging es doch: Deine ursprüngliche Aussag war FALSCH. Wenn ich als Versicherungsvermittler meinen Kunden solchen Quatsch erzählen würde, würden mir sofort alle aufs Dach steigen, dass ich doch nur die Leute in die PKV locken will...

Für Beihilfeberechtigte gibt es ebenfalls Sonderregelung btw

Auch die können alle in der GKV bleiben btw...obwohl es für den Beamter selber tatsächlich in den allermeisten Fällen Unsinn ist.

Aber hey, immerhin hast du nun was gelernt, das ist doch auch was Schönes.

@NamenSindSchwer

Kenne ich da recht gut aus - da liegst Du daneben.

Ja habe ja gesagt, dass ich disen Spezialfall weggelassen habe.

Natürlich selbst der Beamte kann sich gesetzlich versichern, nur bekommt er außer in Hamburg keinen Zuschuss zur GKV.

Da ging es mehr darum, dass die Beihilfe für Kinder (also quasi die Familienversicherung) eben nicht vom Einkommen des anderen Elternteils abhängt.

Wenn eh einer in der PKV ist, muss er eh ein Abrechnungen machen - geht bei den meisten Versicherungen inzwischen online - da kommt es auf die Kinderrechnungen nicht mehr an.

Richtig in den ersten zwei Monaten nach der Geburt.

Die Ansprüche aus BGB 616 können außerdem idR nur einzelvertraglich negiert werden.

@sarah3
Ja habe ja gesagt, dass ich disen Spezialfall weggelassen habe.

Das ist kein Spezialfall, sondern absoluter Alltag bei der Beratung zum Thema Krankenversicherung der Kinder. Da kann man sich nicht einfach hinstellen und sagen "Kind MUSS beim Besserverdienenden versichert werden, alles andere ist ja eh Unfug daher verschweige ich das einfach...".

Da ging es mehr darum, dass die Beihilfe für Kinder (also quasi die Familienversicherung) eben nicht vom Einkommen des anderen Elternteils abhängt.

Aber wenn der Beamte nicht über der JAEG verdient kann das Kind auch in die FamV des anderen Ehegatten.

Wenn eh einer in der PKV ist, muss er eh ein Abrechnungen machen

Gibt genügend Leute die so fit sind, dass sie überhaupt keine Rechnungen einreichen. Bei Kindern ist das hingegen ziemlich unwahrscheinlich, die haben immer mal was. Und da hat manch einer eben keine Lust auf den Mehraufwand.

@NamenSindSchwer

Ich muss ja nicht beraten - mein Vorteil. Zu einer vollumfänglichen Beratung würde es dazu gehören, aber eben auch mit Aufzählung aller Vor- und Nachteile. Im vorliegenden Fall führt das aber eh alles zu weit!

Ist aber trotzdem der Ausnahmefall was Du beschreibst.

@Beamte: Nur gerade fürs Kind will man ungern auf die Vorteile der PKV verzichten, die in dem Fall ja eh kaum etwas kostet (unter 40€).

Klar überlegt man sich, ob man die BRE in Anspruch nicht oder nicht, die es für Kinder in der Regel aber eh nicht gibt. Der Aufwand des Einreichens ist dank Technik so klein, dass er die Vorteile sicher nicht ausgleicht.

Ich bin froh beim Arzt nicht über die Notwendigkeit oder das Budget diskutieren zu müssen.

Bekommt dein Vater denn sonst Rechnungen, wenn du zum Arzt gehst. Dann wärt ihr beide privat versichert.

Aber du hast doch sicher eine Versichertenkarte. Da steht doch drauf bei welcher Versicherung du bist.

Hast du deine Versichertenkarte zur Hand oder kannst einen Blick darauf werfen?

Da steht die jeweilige Krankenkasse drauf und dann kannst du heraus finden, ob es eine private oder gesetzliche Krankenkasse ist.

ob Du privat oder gesetzlich versichert bist, hat mit der Pille nichts zu tun ... die mußt Du immer selbst bezahlen ...

Richtig,aber den Arztbesuch bezahlt die Kasse und auf der Rechnung, steht auch drauf ,was getan wurde.

Nein, muss man eben nicht unbedingt unter 18 zahlt die Krankenkasse, ab 18 zahlt man selber 5€ der rest die Kasse und ab 21 zahlt/übernimmt die Krankenkasse nichts mehr und man muss sie komplett zahlen. Aber nur so fern man eben Krankenkasseversichert ist.

@Lady41

Nur in der GKV