Wie kann ich nachweisen, dass ich Eigentümer meines PKWs bin?

7 Antworten

Durch Nachweis der Originalurkunde. Das Ding nennt sich Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. durch den Fahrzeugbrief. Und der Geldgeber nimmt das Ding als Pfand in seine Akten.

Nach der Richtlinie 1999/37/EG, geändert durch die Richtlinie 2003/127/EG wurde es erforderlich, den Hinweis, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen wird, in die Zulassungsbescheinigung Teil l und Teil II aufzunehmen. Im Zusammenhang mit der Zulassung eines Kraftfahrzeugs hat der Antragsteller nicht sein Eigentum, sondern "lediglich" seine Verfügungsberechtigung über das Kraftfahrzeug nachzuweisen. Der Nachweis des Eigentums ist daher nicht Voraussetzung für die Zulassung des Kraftfahrzeugs zum Straßenverkehr. Der Grund liegt darin, dass es den Zulassungsbehörden nicht zugemutet werden kann, die mitunter schwierigen eigentumsrechtlichen Verhältnisse festzustellen. Vielfach kann erst durch ein gerichtliches Verfahren geklärt werden, wer tatsächlich Eigentümer einer Sache geworden ist. Insofern erfolgt der Nachweis der Verfügungsberechtigung im Zusammenhang mit der Zulassung eines Fahrzeugs auf einen anderen Fahrzeughalter durch die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (S 6 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung, FZV). Für diese Ausfertigung ist nach § 12 Abs. l FZV die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nachzuweisen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II beurkundet, dass für das beschriebene Fahrzeug eine Betriebserlaubnis besteht, dass das Fahrzeug den Vorschriften entspricht und im Straßenverkehr verwendet werden darf. Weiterhin dient die Zulassungsbescheinigung Teil II dem Nachweis der Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug im Zulassungsverfahren. Es wird hier die Person eingetragen, auf deren Namen das Fahrzeug für den Verkehr zugelassen wird.

Der Zulassungsinhaber/Verfügungsberechtigte ist oft mit dem Eigentümer des Fahrzeugs identisch, muss es jedoch nicht sein. Der Begriff "Eigentümer" ist zivilrechtlicher Natur und spielt für die Zulassung eines Fahrzeugs keine Rolle.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Auskünften weiterhelfen konnte.

Falls Sie darüber hinausgehende Fragen zum Eigentumsrecht haben, empfehle ich Ihnen, sich an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu wenden. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Referat K 16 - Bürgerservice, Besucherdienst

Aber Du wirst doch den Brief haben, also bist Du somit auch der Eigentümer...............Das hat ja nichts mit der Zulassungsbescheinigung zu tun.........

koenigstiger196  27.02.2014, 18:44

Nein ist er nicht

Den Nachweis erbringst Du dadurch, daß Du Teil I und II der Zul.-Bescheinigung, das Fahrzeug selbst und sämtliche Schlüssel für das Fahrzeug in Besitz hast.

user2492 
Fragesteller
 23.02.2014, 15:01

Wirklich?

Ich besitze nur den Tel I der Zul. Bescheinigung in KOPIE. Das Original hat eine Mitnutzerin.

Den Teil II der Zul. Bescheinigung habe ich seit der Anmeldung in Verwarung.

Die Mitnutzerin hat einen Schlüssel.

Ich möchte den Wagen beleihen und als Kreditsicherung für eine Ratenzahlung nutzen.

Eidesstattliche Versicherung für 60 € etwa.