wie kann ich mich über das Ordnungsamt beschweren

3 Antworten

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Die Behörde ist an Deinen Erklärungen einfach nicht interessiert.

Beschweren würde ich mich beim Dienststellenleiter.

ditti43 
Fragesteller
 10.07.2011, 08:58

Das Schreiben an mich war vom Leiter des Ordnungsamtes geschrieben ist da noch ein höherer Posten da?Gruß ditti43

Deine Geschichte passt nicht. Du musst einiges durcheinander bringen ! Das erste Schreiben wird eine Verwarnung und kein Bußgeldbescheid gewesen sein. Wenn du die Verwarnung nicht annimmst, geht das Verfahren eben weiter und ein Bußgeld ist meist höher, als ein Verwarnungsgeld (Höchstgrenze für Verwarnungen: 35,- €). Außerdem kommen beim Bußgeldbescheid noch Verwaltungsgebühren und Zustellkosten dazu.

Was sollen also deine "Sachverhaltsdarstellungen" ? Entweder akzeptierst du eine Verwarnung und zahlst ohne Diskussion oder das Verfahren geht weiter und wird teurer.

Da die Verwarnung den Sinn hat, ein Verfahren zu verkürzen, kann man nicht alles haben - billige Lösung und trotzdem diskutieren !

Im Ordnungswidrigkeitenverfahren gibt es übrigens keinen Widerspruch (Verwaltungsrecht mit Frist von einem Monat), sondern nur einen Einspruch (Frist: 2 Wochen). Wenn du auch nach dem Bußgeldbescheid noch rechtfertigende Briefe an die Behörde schreibst, werden diese als Einspruch gewertet und das Verfahren geht ans Amtsgericht. Wenn dein Einspruch dort zurückgewiesen wird, zahlst du auch noch die Gerichtskosten !

Fazit:

Wenn man der Meinung ist, dass der Vorwurf zu Unrecht erhoben wird, dann sollte man die Verwarnung nicht annehmen, gegen den Bußgeldbescheid (rechtzeitig) Einspruch einlegen und die Sache vor Gericht klären.
Wenn man selbst nicht daran glaubt, vor Gericht Recht zu bekommen, dann sollte man ohne Diskussion die Verwarnung durch Zahlung des Verwarnungsgeldes annehmen und die Sache ist erledigt.

ditti43 
Fragesteller
 10.07.2011, 11:38

Hallo,das war sehr gut beantwortet so ist der Sachverhalt aber ich habe nichts geschrieben um die Tatsache zu verändern nur nochmal bestätigt das es so war.Das man dann gleich mit Aufschlag reagiert das hat mich geärgert.Danke für die Ausführung .Gruß ditti43

Hallo ditti,

wenn Du beim ADAC bist, kannst Du eine kostenlose Beratung beim Verkehrsrechtler (Anwalt) haben...

Persönlich hingehen?

Gruß, Emmy