Wie kann ich meinen Auskunftsanspruch (zum Unterhalt) durchsetzten?

4 Antworten

Der Auskunftsanspruch kann gerichtlich, d.h. klageweise durchgesetzt werden. Wenn seit der letzen Auskunftserteilung mind. 2 Jahre zurückliegen bedarf es für den Auskunftsanspruch keiner Begründung.

Also geht das letzten Ende nur über eine Klage? Muss dann auch unsere "Seite" für die Kosten der Klage aufkommen?

Für die Kosten muß am Ende in der Regel der aufkommen der die Klage verliert. Bei einer Totalverweigerung der Auskunft und mind. 2 Jahre seit der Lezten Auskunft ist das Risiko für Sie sehr gering.

Sie können über ihre Mutter Prozesskostenhilfe beantragen, oder eine Beistandschaft beim JA einrichten.

Und darüber hinaus könnte ich, wenn sich herausstellt, dass er über die
Zeit hinweg mehr verdient hat und somit zu wenig Unterhalt gezahlt hat,
rückwirkend auf Schadensersatz plädieren?

Kommt auf den Einzelfall an, in der Regel aber schon, wenn der den Verdienst verheimlicht hat.

ich möchte meinen (17, Gymnasium) Unterhalt und den meines kleinen Bruders (9) neu mit einer aktuellem Einkommesauskunft berechnen

Deinen Unterhaltsanspruch (und auch den des Bruders) kann nur eure Mutter bei eurem Vater durchsetzen, solange ihr noch minderjährig seid - denn so lange habt ihr selbst keinen Anspruch auf Bargeld.

  • Wenn die Mutter bisher nichts eingefordert hat oder es auch momentan nicht tut, kann später nichts mehr vom Vater nachgefordert werden.

Erst ab deinem 18. Geburtstag bist du selbst verantwortlich für deinen Lebensunterhalt.

Um dann Unterhalt von den Eltern fordern zu können - beide sind dann barunterhaltspflichtig - musst du 

  • ihnen beiden zuerst einmal nachweisen, dass du einen Anspruch darauf hast (Schulbescheinigung / Ausbildungsvertrag/ Immatrikulationsbescheinigung...)
  • und dann musst du  - auch von beiden - die Einkommensnachweise einfordern, deinen Anspruch berechnen.. und diesen auf beide Eltern "aufsplitten".
  • Um einen berechneten Anteil ggf.einfordern zu können, müsstest du darüber einen "Titel" erstellen lassen.

Wenn du dann noch bei der Mutter wohnst, könnte sie dir ihren Unterhaltsanteil in in Form von Verpflegung und Unterkunft erbringen. Den Anteil des Vaters müsstest du einfordern - und davon dann ggf. "Kostgeld" an die Mutter zahlen....

Das Jugendamt könnte dich dazu beraten (aber selbst nichts für dich einfordern).

Wenn du einen Anwalt beauftragst, ohne dass das zwingend nötig wäre, müsstest du dessen Kosten selbst tragen.

Da du minderjährig bist, kann nur deine Mutter das veranlassen. Sie soll zum Jugendamt gehen und um Beistandschaft für euch bitten. Dann fordert das Jugendamt die Unterlagen von deinem Vater an und berechnet denn Unterhalt.

Da Ihr noch Minderjährig seit, muss Deine Mutter Klage einreichen.

Also geht das letzten Ende nur über eine Klage? Muss dann auch unsere "Seite" für die Kosten der Klage aufkommen?

@ntwosam

Man kann Prozesskostenhilfe beantragen

Eure Mutter muss klagen. Ihr seit minderjährig. kommt auf den verdienst en Mutter an ob sie kostenbeihilfe beantragen kann oder nicht.

@claudialeitert

Prozesskostenhilfe gibt es  als Ratenzahlung od.kostenlos, bei 2 Kindern wird Sie die bestimmt bekommen. Hört sich in der Frage nicht so an als würde die Mutter sehr viel verdienen.