Wie kann ich in Deutschland legal einen Kampfhund halten?

4 Antworten

Geh doch mal zum Ordnungsamt Deiner Stadt oder Gemeinde und erkundige Dich dort.

Es kommt darauf an, woher du kommst bzw. wo der Hund gehalten werden soll. Das ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich geregelt.

Grundsätzlich sind die Rassen American Stafford und Pitbull fast überall sogenannte Listenhunde, bei denen die Gefährlichkeit pauschal vermutet wird. Diese ist durch Wesenstest bei einem anerkannten Gutachter widerlegbar, mit der Folge, dass der Hund dann ein ganz normaler Hund ist.

Solange der Hund als Listenhund gefährlich ist, ist eine ausdrückliche Halteerlaubnis erforderlich, die u. a. die persönliche Eignung des Halters nebst Sachkundenachweis erfordert. Dazu eine Haftpflichtversicherung und eine teils deutlich erhöhte Hundesteuer.

Wie gesagt, nur allgemeine Grundsätze, genaues erfährst du auf dem Ordnungsamt.

Kauf dir nen Stoffwuffi..

Gerade du solltest Hunde für die ein Wesenstest verlangt wird, NICHT bekommen oder halten.

Und wie kommst du zu solch einer dummen Antwort?

Anhand deiner naiv dummen Frage.!! Du weißt garnichts.., willst aber erstmal nur haben.., genau SOLCHE Leute sollten diese Hunde nicht halten. Wir haben selbst einen Anlage 1 Hund.., sind uns bewusst, was gefordert und eingehalten werden muss. Wir sind aber auch keine Naivlinge die aus dem Bauch heraus entscheiden.., bei uns ist auch diese Entscheidung gut durchdacht.

@X3030

Was ist das denn für eine Vorverurteilung? Wenn einem die Rasse gefällt, warum soll man sie, wenn man die Voraussetzungen kennt bzw. erfüllt, nicht haben dürfen? Zumal die pauschale Vermutung der Gefährlichkeit mehr als wacklige Beine im wissenschaftlichen Sinn hat. Er hat aus Unwissenheit hier gefragt und will sich das erklären lassen. Warum er "einen solchen Hund" nicht halten dürfe, begründest du nicht grad nachvollziehbar.

weil er /sie bzgl den Anforderungen, Gesetzen null Plan hat.., das merkt man doch schon an der Fragestellung. - hier will jemand diese Hunderasse erwerben, weil man ihn ja soooooo toll findet, er ggf als Potenzverlängerung dienen soll.., oder oder.., man ist sich aber nicht bewusst, welche Auflagen erfüllt werden müssen. ..und bitte, erzähl du mir doch nichts über eine pauschale Verurteilung bzgl der Gefährlichkeit dieser Hunde.., wie gesagt, wir haben selbst einen Anlage 1 Hund.., und das nicht zum ersten mal. Erspar mir also deine Belehrungsversuche.

Hallo,  also ich frage mich wo Du den her bekommen willst ? Die Zucht und Verkauf ist hierzulande verboten.  Also geht über den Tierschutz oder illegal. Wenn der Hund aus dem Tierschutz kommt, dann können Dir die Leute vom Tierschutzverein ganz genau sagen was Du machen musst.  Ich bin jetzt auch kein Spezialist, aber polizeiliches Führungszeugnis brauchst Du wohl auf jeden Fall, dann haben die Hunde Maulkorb und Leinenpflicht - so lange bis der Wesenstest erfolgreich absolviert wurde.  Ich bin nicht sicher ob Hunde der Kategorie I überhaupt jemals ohne Maulkorb laufen dürfen.

Dann frage ich mich warum jemand so einen Hund haben muss und sich damit nur Probleme einhandelt ?  Und dem Hund ein arg eingeschränktes Leben ? Versicherung - falls Du überhaupt eine findest - kostet Unsummen.  Auf der Strasse wirst Du nur schief angeschaut - niemand will seinen Hund mit Deinem spielen lassen etc. Sie werden nur in speziellen Hundeschulen aufgenommen, in Hotels oder sowas darfst Du damit gar nicht rein. Ich weiss nicht wie Du wohnst aber eine Mietwohnung bekommst Du mit so einem Hund auch nicht, Ärger und Anfeindungen von den Nachbarn etc. etc.   Warum tut man sich das an ?  Gibt es unter den hunderten von Hunderassen nicht etwas passendes ? 

Das soll jetzt nicht heissen dass ich etwas gegen "Kampfhunde" habe - ganz im Gegenteil. Aber ich finde man kann so einem Hund in Deutschland kaum ein artgerechtes Leben bieten.  Oder ist das toll, den Hund ständig mit Maulkorb und an der Leine rumzerren zu müssen ?

oh Sorry. sollte eigentlich einen Daumen hoch geben

Kommt drauf an, wo der Hund gehalten werden soll. In Sachsen kenne ich mich aus, da ist es bspw. so: Wenn einer der drei Listenhunderassen, wo die Gefährlichkeit vermutet wird, mit "Wesenstest" (anerkanntes Gutachten) und Widerlegungsbescheid keine Gefährlichkeit mehr besitzt, kann man mit diesem nun "normalen" Hund auch Nachwuchs erzeugen. Hier rede ich nicht von professioneller Zucht, die existiert zweifellos nicht mehr. Leinen- und Maulkorbzwang ist auch damit erledigt, und die normale Hundesteuer wird nur fällig.

Die Listenhunde bzw. die Listen sind reine Klischeelisten, wer sich einmal wissenschaftlich objektiv mit der Thematik befasst hat, weiß das. Pitbull- und Stafford-Rassen sind zwar im körperlichen Potenzial extrem stark, sind aber bei normaler Haltung sehr neugierige, lebhafte und gefühlvolle, ehrliche, geduldige und duldsame Hunde. Sie sind seit über 140 Jahren als Kampfhunde in dem Sinne verboten, und wurden auf völlig andere Merkmale - außer der Statur - gezüchtet. Jede ernsthafte Studie hat als Grundaussage, dass zwischen der Gefährlichkeit und vermuteten Rasseeigenschaften kein grundlegender Zusammenhang besteht.

Nicht desto trotz ist die Haltung bspw. eines weißen Pitbulls klischeehaft belastet. Ganz klar. Wir haben grad einen solchen nach Leipzig vermittelt. Mit hervorragend bestandenem Wesenstest, ein toller Hund. Aber wenn sie in Leipzig an der Leine ohne Maulkorb geführt wird, gibt es permanent Kommentare und Blicke, teils heftige Auseinandersetzungen. Das kann man sich echt ersparen.

Grundsatz: Keine Zeit, kein Platz = kein Hund. So einfach.