Wie kann ich heraus finden, ob es eine Sterbegeldversicherung gab?
Der Großvater meiner Frau ist vor kurzem verstorben und die Cousine meiner Frau "kümmert" sich Aufopferrungsvoll um den Nachlass des Alten Herrn ! Die Testamentseröffnung wurde beantragt, da war der alte Herr noch keine 24 Stunden Tod! Angeblich, laut der Cousine (Die Zufällig auch die Abschrift des Testamentes zu Hand hatte) ! Hätte der alte Herr "nur" ca. 7000 € auf´m Konto gehabt und die hätten genau für Beerdigung und 3 Mon. Restmiete der Wohnung gereicht ! Da der Senior Sprengmeister b.z.w Steiger auf Zeche war, hatte er ca. 2000 € Rente, er lebte Spartanisch und gönnte sich höchstens zwei Fahrten mit seinem Seniorenverein im Jahr ! Das macht mich ziemlich Stutzig, daß da so wenig Geld vorhanden sein soll ?! Meine Frage lautet, wie kann ich heraus finden, ob es eine Sterbegeldversicherung gibt, wieviel Sparbücher es gab und wer Zugriff auf diese b.z.w Konten hatte und Abhebungen vornahm ? Für eure Hilfe bedanke ich mich schon einmal im voraus....
3 Antworten
Zunächst könnte eine (Sterbegeld-)Versicherung durchaus mit Bezugsrecht vereinbart einen unmittelbaren Leistungsanspruch des Begünstigten außerhalb des Nachlasses bedeuten.
Als Erbin könnte deine Frau mit einem Teilerbschein wenigstens von der Bank Auskünfte über Salden der dort geführten Konten und etwaiger Schliessfächer am Sterbetag beantragen - was lebzeitig davon (insbes. bar) abgehoben oder entnommen wurde, weiß sie hingegen nicht.
Einen darüberhinausgehenden Auskunftsanspruch gegenüber der Cousine hat sie nicht; den Nachlass kann und muss sie selbst prüfen. Oder dich prüfen lassen, sofern du eine dementsprechende Handlungsvollmacht hättest.
G imager761
Ist sie in irgendeiner Weise zum Erbe berechtigt? Wenn ja kann sie einen Erbschein beantragen und dann bei den Banken und Versicherungen auskunft erhalten
wenn du zweifel an der ehrlichkeit deiner cousine hast wende dich an einen anwalt ein, der kann dich genau beraten.
Aber das ist Sache Ihrer Frau, nicht Ihre, nicht sie sind evtl. erbberechtigt. Und sie sollte handeln wie imager761 beschrieben
Naja, nach Augenscheinlicher Ehrlichkeit betrachtend, wenn beim ersten Bissen des Leichschmauses gleich das Testament (was sie laut Notarrecht garnicht in den Händen haben dürfe) mit "Verzichtserklärungen von Erbansprüchen offenbart wird, oder Verwandte ihres Familienszweiges auf einen Einreden, mann solle - weil nichts vorhanden wäre, doch drauf verzichten, damit die Angelegenheit schnell über die Bühne geht, doch ein Hauch Heuchelei durch den Raum zieht und mich Argwöhnisch macht ...