Wie kann ich für meinen minderjährigen Sohn erwirken von einem Youtube-Video gelöscht zu werden?
Mein minderjähriger Sohn hat mit einem anderen Jungen seines Alters, der einen Youtube-Block hat, vor zwei Wochen ein Spaß-Video gemacht, und der Junge hat dieses Video in seinen Block geladen. Jetzt hat mein Sohn ein Mobbing-Problem in der Schule und hat Angst, dass Freunde das Video sehen, bei dem er mitgewirkt hat. Ich habe die Eltern des Jungen freundlich gebeten, das Video zu löschen und ihnen den Umstand mit dem Mobbing erklärt. Fehlanzeige! Mit der Begründung, ihr Sohn hätte sich bei der Bearbeitung so viel Mühe gegeben und mein Sohn wäre ja auch einverstanden damit gewesen, das Video hochzuladen, löschen sie es nicht. Auch ein Gespräch mit dem Kind selber hat nichts gebracht. Statt dessen bekomme ich Erziehnungstipps in der Form: "Da lernt Ihr Sohn, dass er sich eher überlegen muss, was er tut". Eine Lehre war es ihm bestimmt, trotzdem ist das Problem nicht aus der Welt. Zudem darf man nicht vergessen, dass Kinder so einiges ausprobieren, was sie später bereuen. Da mein Sohn keinen Zugriff auf das Youtube-Konto des anderen Kindes hat, ist die ganze Sache sehr einseitig. Uns würde es reichen, wenn mein Kind durch Unschärfe unkenntlich gemacht würde, dass aber übersteigt wohl das Können des anderen Kindes. Habe ich eine rechtliche Grundlage, das Löschen des Videos bzw. das Unkenntlichmachen meines Sohnes zu verlangen? Immerhin sind die Kinder minderjährig.
Danke und viele Grüße von Yhula!
8 Antworten
Bedenke, das Inet vergisst nie! Du weist auch nie, wieviele User das Video gedowloadet haben. Es kann immer wieder auftauchen. Es gibt auch spezielle Firmen.
Habe ich eine rechtliche Grundlage, das Löschen des Videos bzw. das Unkenntlichmachen meines Sohnes zu verlangen? Immerhin sind die Kinder minderjährig...
...Aber sicher hast Du die:
Das Veröffentlichen von Bild oder Video von anderen Personen ist ohne dessen Einverständnis nicht erlaubt.
Und da der Lausebub minderjährig ist, sind alle seine getroffenen Entscheidungen und Zusagen von der Zustimmung seiner Eltern abhängig.
Damit hast Du das Recht, die Löschung oder Unkenntlichmachung zu fordern. Schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung an die anderen Eltern genügt. Kommen die Eltern des anderen Jungen dem nicht sofort nach, ziehen sie Ärger auf sich und zwar gewaltigen!
Die Eltern das anderen Jungen haben außerdem nicht das Recht, sich anzumaßen, Deinen Jungen zu erziehen.
Ich bin kein Rechtsexperte. Aber ich bin mir ziemlich sicher, daß hier alles Recht auf deiner Seite ist.
Danke, das tut gut :-)
Nachtrag:
Ich habe die Eltern des Jungen freundlich gebeten, ...
..hier gibt es keinen Grund, länger als 10 Sekunden freundlich zu bleiben.
In einem Gespräch mit den anderen Eltern ist jedes rhetorische Donnerwetter mehr als angemessen.
Sie haben das zu löschen, denn auch Ihr Sohn hat ein Recht am eigenen Bild.
Notfalls eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht erwirken.
§ 22 KunstUrhG
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
Wenn nichts hilft kannst du auch das Video melden, ich meine du kannst Kriterien auswählen warum du das Video als unangebracht betrachtest, dort müsste unteranderem ein Stichpunkt dabei sein der auf diese Situation zutrifft.
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_%28Deutschland%29
Das ist wohl ein Fall für den Anwalt.