Wie kann ich eine Sicherungshypothek aus dem Grundbuch löschen lassen?
3 Antworten
Der Inhaber der Sicherungshypothek (Gläubiger), vermutlich eine Bank, muss in notariell beglaubigter Erklärung die Löschung bewilligen und der Eigentümer muss sie beim Grundbuchamt beantragen. Der Gläubiger wird (und muss) aber erst bewilligen, wenn seine Ansprüche erfüllt worden sind.
Dann hilft nur eine Klage auf Erteilung der Löschungsbewilligung, mit der Sie aber einen Anwalt beauftragen sollten. Gibt der Unwillige den Grund für seine Weigerung bekannt ? Wenn dieser sich selbst rechtskundig macht, müsste er eigentlich erfahren, dass er ein Prozesskostenrisiko eingeht, wenn er sich ohne Grund weigert, die Löschung mit zu bewilligen
Sobald die Forderung des Gläubigers bezahlt ist kann die Sicherungshypothek im Grundbuch gelöscht werden.
Die Sicherungshypothek wird gestrichen und ist weiterhin im Grundbuch ersichtlich.
Der Inhaber der Sicherungshypothek stimmt dann der Löschung zu sobald die Forderunge bezahlt ist.
Den Gläubiger damit beauftragen.
Wenn du unsicher bist: Beim Grundbuchamt anfragen.
Hallo sergius, danke für die Nachricht. Bei uns ist es leider so, dass die Sicherungshypothek auf meine Mutter läuft. Sie hätte uns ein Darlehen, zinslos, gegeben. Nun ist sie verstorben und ich habe noch 5 Geschwister auf die diese Sicherungshypothek über geht. Das Darlehen ist jetzt abgezahlt. Aber was mache ich, wenn einer meiner Geschwister nicht in die Löschung einwilligt?