Wie kann ich eine Reise bei ab-in-den-urlaub stornieren?

3 Antworten

Je nach gebuchter Reise kann eine Stornierung bei ab-in-den-Urlaub auch nur schriftlich (E-Mail, Fax, Brief) möglich sein. Die Kontaktdaten für Brief und Fax findest du im Impressum http://www.ab-in-den-urlaub.de/service/impressum

Unabhängig davon, dass ab-in-den-Urlaub als Teil der (insolventen) Unistergruppe ohnehin nicht für den besten Kundenservice bekannt ist, entstehen Stornokosten bei Reisen idR direkt ab Erhalt der Buchungsbestätigung, ein generelles Widerrufsrecht mit kostenlosem Storno gibt es im Reiserecht nicht (auch wenn einige Firmen dies freiwillig anbieten).

Liest Du keine Zeitungen oder siehst keine Nachrichten? Der Laden ist fast (noch nicht ganz) Pleite. Wie kann man da noch einen Urlaub buchen.

Teile dem Laden schriftlich mit daß Du vom Vertrag zurücktrittst und auch keine weiteren Zahlungen mehr leistest.

Auch wenn ich auch nicht nachvollziehen kann, wie man da buchen kann, ist der Hinweis, nach Rücktritt vom Vertrag keine Zahlungen mehr zu zahlen rechtlich leider falsch und kann recht teuer werden. 

Es ist prinzipiell ein gültiger Vertrag zustande gekommen, bei dessen Storno ganz normal Stornokosten anfallen. Werden diese einfach nicht bezahlt, kann der Insolvenzverwalter diese gerichtlich einklagen.

@soedergren

Das ist im Grunde richtig, allerdings kann man es darauf ankommen lassen, wenn der Laden noch solange existiert. Auch vorher kann man durchaus unter diesen Voraussetzungen sämtliche Zahlungen zurückhalten, nach dem Motto Zahlung bei Lieferung

Der Insolvenzverwalter bekommt, wenn es wirklich zur Inso kommen sollte, nur indischen Sand. Die Stornokosten orientieren sich dann nämlich an Reisekosten für eine Reise die nie stattgefunden hat.

@Artus01

Wie gesagt, es kann funktionieren, es kann aber auch schiefgehen. Da ab-in-den-urlaub in erster Linie Reisebüro und nicht Veranstalter ist, die eigentliche Reiseleistung also von jemand anders erbracht wird, würde ich es nicht darauf ankommen lassen (es sei denn, der Veranstalter gehört auch zu Unister, wie etwa Urlaubstours) 

@soedergren

Das ist richtig, der Veranstalter müßte aber auf der Bestätigung angegeben sein. Wenn er nicht zu Unister gehört, sind die Gebühren natürlich fällig.