Wie kann ich eine Höhergruppierung erreichen?

5 Antworten

Berufserfahrungen von außerhalb des Öffentlichen Dienstes kann, muss aber nicht in der Eingruppierung der Erfahrungsstufe einfließen. 

Auch hier gilt, dass die AG bei Angehörigen gesuchter Berufsgruppen gerne und schnell Ausnahmen machen (z.B. in der Pflege). Aber einen  Anspruch darauf gibt es nicht.

Wenn deine zivile Berufserfahrung nicht anerkannt wurde, hast du einen ablehnenden Bescheid mit einer Begründung bekommen.

Lese dir den durch und da sollte der Grund stehen.

Die Stelle die du im öffentlichen Dinst bekleidest/ besetzt, ist mit E 5/3 eingrupiert.

Dieses entspricht einer Berufsferfahrung mit 3 Jahren.

Um nach E 5/6 zu gelangen brauchst du min. 15 jahre Berufserfahrung in diesem Beruf. Da diene zivile Arbeit nicht anerkannt wurde, liegt da der Grund.

Gehe zur Gewerkschaft und frage da dann nach.

gewerkschaftler lassen sich von der gewerkschaft beraten?

die haben vorteile im tarif wissen?

Wende Dich an die zuständige Gewerkschaft !

Bist du in ver.di? Hast du den Personalrat eingeschaltet?