Wie kann ich ein Flugzeug überführen, dessen Lufttüchtigkeitszeugnis abgelaufen ist?

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Hallo,

die Frage hattest Du vor kurzem gestellt. Mit technischen Anweisungen und Betriebgenehmigungen kenne ich mich nicht so aus wie mit Pilotenlizenzen. Aber ich habe mal ein wenig recherchiert:

Gemäß EASA Part 21.A.701 sind Fluggenehmigungen für Luftfahrzeuge, die einschlägigen Lufttüchtigkeitsanforderungen nicht genügen oder bisher nicht nachweislich genügt haben, aber unter definierten Bedingungen gefahrlos fliegen können, durch die national zuständige Behörde, auszustellen.

Infos zum Thema gibt es auf dieser LBA-Seite:

http://www.lba.de/DE/Technik/Verkehrszulassung/Hinweise/technische_Ueberfuehrung.html

Dort gibt es auch Hinweise zur EASA Form 18 b, die in englischer Sprache an die EASA zu schicken ist. Die stellt eine Genehmigung aus. Faxnummer und Mailadresse befinden sich auf dem Vordruck der EASA Form 37. Kommt die Genehmigung zurück, faxt Du sie zusammen mit EASA Form 21 (dem "permit to fly") an das LBA, 0531-2355-5497 oder -5498.

Für "ACAM und LTA", nach denen Du gefragt hattest, ist das Referat T 2 zuständig, für "Genehmigungen Luftfahrtunternehmen / Einflugerlaubnisse" das Referat B 1, für ""Flugbetrieb" das Referat B2.

Einfach beim LBA anrufen (Mo - Fr nur 8 - 12 Uhr): 0531-2355-0 (Pförtner), dann durchstellen lassen.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

Danke. Genau solch eine Antwort hatte ich erhofft. Du kennst Dich offensichtlich auch in Sachen Technik besser aus als manche Flugwerft.