Wie kann ich ein Einschreiben an ein Postfach zustellen?

4 Antworten

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Ob der AG das Schreiben aus dem Postfach abholt oder nicht, spielt keine Rolle. Das ist auch der Grund, aus dem man Kündigungen nicht per Einschreiben mit Rückschein sondern per Einwurfeinschreiben schicken soll.

Das Schreiben gilt als zugestellt, wenn der Briefträger den Brief fristgerecht zum Postfach gebracht hat. Datum und Uhrzeit sind ja festgehalten und ein Beweis für die fristgerechte Zustellung.

Beim Einschreiben mit Rückschein gilt erst mit der Unterschrift des Empfängers oder Bevollmächtigten als zugestellt. Hier kann man den Empfang schon herauszögern. Beim Einwurfeinschreiben nicht. Hier zählt was der Briefträger notiert hat.

Per Mail bringt Dir überhaupt nichts, das gilt nicht als "zugestellt" da die Schriftform vorgeschrieben ist.

Deswegen haben wir das Schreiben auch per Einwurfeinschreiben geschickt und nicht mit Rückschein.

Wenn der AG das Schreiben nun nicht liest, weiß er ja nichts davon dass wir weitere rechtliche Schritte einleiten, sollte das Gehalt nicht passend gezahlt werden. Dies würden wir natürlich auch machen, sollte die schriftliche "Mahnung" nicht berücksichtig werden. Dennoch würden wir diesen weiteren Schritt vermeiden, wenn es sich denn vermeiden lässt.

Ich denke ich werde das Ganze einfach per Mail nochmal schicken oder gar anrufen und darauf aufmerksam machen, vielleicht bringt es ja was wenn wir Druck machen und wir müssen das Ganze wirklich nicht an einen Anwalt übergeben.

@Anelie1

Hast Du eine Kopie von dem Schreiben? Wenn ja, schick das im Anhang der Mail.

Schreib in der Mail aber gleich dazu, dass die Frist (die habt Ihr ja wahrscheinlich gesetzt) mit Datum des Einwurfeinschreibens gilt.

Wenn das Schreiben jetzt im Postfach ist, warte aber wenigstens bis morgen. Du solltest nicht gleich unterstellen, dass die Post nicht abgeholt wird. Der AG wird ja auch noch auf andere Briefe warten.

@Hexle2

Japp, habe das Schreiben in doppelter Ausführung ausgedruckt. Okay, dann mache ich das so.

Ja ich denke, ich warte bis morgen ab und schicke dann die Mail noch zusätzlich raus.

@Anelie1

Danke fürs Sternchen

Ich würde den Zustellbescheid kopieren und ihn mit einem kurzen Anschreiben samt Inhalt des Einschreibens per Mail an den AG schicken.

Gut, dass ihr rechtzeitig mahnt. Das vergessen leider sehr viele.

Das Einschreiben muss formell gesehen nur in den Zuständigkeitsbereich des Arbeitgebers gelangen. Mit Einwurf in ein Postfach ist diese Anforderung erfüllt.

Zusätzlich kannst Du sicher eine E-Mail schreiben, allerdings ist dies im Extremfall vor Gericht kaum zu verwenden. 

Der Empfänger sieht das Schreiben bzw eine Info dazu es gegen Unterschrift abzuholen. Habe das auch schon gemacht (mit Rückschein). Klappte einwandfrei. 
Du kannst aber gerne nochmal das ganze als Mail schicken, solltest dabei aber auch auf das Einschreiben hinweisen.

Aber den Absender kann er nicht sehen? Ich nehme nämlich stark an dass er weiß dass das kommt und es daher nicht abholen wird.

@Anelie1

Mit der Zustellung im Postfach, die Du ja belegen kannst, gilt das Schreiben als zugestellt. Das ist, falls es vor Gericht geht, entscheidend. 

Bei einem Einwurf Einschreiben ist keine Unterschrift notwendig.

Lediglich der Briefträger bestätigt, dass er den Brief eingeworfen hat.
Das sollte auch beim Postfach kein Problem sein.

Es reicht ja, dass es zugestellt wurde.

Auch wenn es in einen Briefkasten geworfen wurde, muss der Empfänger es ja nicht zwangsläufig lesen ..

@faiblesse

Wenn ein Postfach besteht, geht dann die "normale" Post auch dort hin? So dass wenigstens eine gewisse Sicherheit besteht, dass das Schreiben abgeholt wird..

@Anelie1

Wer ein Postfach hat, erhält normaler Weise alle Post darüber. So kenne ich es zumindest von meinen AGs.