Wie kann ich ein Disziplinarverfahren gegen einen Jobcentermitarbeiter in die Wege leiten?
Ich hatte eine Egv, dort standen Sachen drin die nicht mit meinem Sachbearbeiter abgesprochen worden sind.
Ich konnte so viele Bewerbungen schreiben wie ich schaffe, minimum sind aber 3 im Monat und das ich keinen Minijob geschickt bekomme.Es war nur die Rede von Teil/Vollzeit und ggf. Ausbiöfung die Rede, womit ich auch einverstanden war. Nun bekam ich die egv und dort standenandere Sachrn drin, habe alles durchgestrichen mitdem ich nicht einverstanden war und habs zurück geschickt.
Nun bekam ich post das dieses egv per verwaltungsakt erlassen worden ist.
Als ich angerufen habe und meinen Sachbearbeiter sprechen wollte, sagte man mir das dieser im Urlaub sei!?!?
Ich habe noch einen Antrag für Bewerbungskosten gestellt die mir bis Heute nicht genehmigt wurden und man wird nur vertröstet.
Ich gehe Anwaltlich gegen den Verwaltungsakt nun vor jedoch will ich gegen diesem Sachbearbeiter ein disziplinarverfahren einleiten, nur wie mache ich das?
5 Antworten
Das macht der Anwalt. Er wird erstmal nur mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen. Sollte das keine Wirkung zeigen, kann weiter vorgegangen werden.
Antwort: Durch den Anwalt.
Falls die Frage ist wie: Du sagst dem Anwalt dein Anliegen. Der regelt das.
Die Antwort bleibt leider die selbe. Wie Brecht und Kant schon sagten die Mühle der Justiz arbeitet langsam. Das ist leider der Fall. Schneller geht es nicht.
Konzentriere dich bitte nur auf den Anwalt. Mit den solltest du Widerspruch und ggfs. Klage gegen den Verwaltungsakt einlegen.
Nahezu alle Dienstaufsichtsbeschwerden in Deutschland werden abgelehnt. Auch viele die sehr gut begründet sind. Das ist also leider Zeitverschwendung.
Wofür gibt es dann diese Art der Verhängung?!
Ist nur theoretischer Natur. Es sind wirklich extrem wenige solcher Beschwerden erfolgreich.
Ablehnungsgesuche ( Befangenheitsanträge ) gegen Richter sind auch ganz selten erfolgreich.
Disziplinarverfahren gibt es nur für Beamte. Sachbearbeiter bei Jobcentern sind in den meisten Fällen Angestellte. Du kannst dich schriftlich bei der Leitung deines örtlichen Jobcenters beschweren.
Aber ein Disziplinarverfahren kannst du nicht einleiten.
Man muß das etwas strukturiert betrachten:
Es wurde ein Gespräch geführt, dann wurde Dir die EV zugeschickt. Diese hast Du nicht unterschreiben wollen, weil dort Punkte enthalten sind, die ihr aber, zumindest aus Deiner Sicht, nicht vereinbart habt.
Das mag zutreffen oder auch nicht - nun ist das Kapitel EV aber beendet.
Nun beginnt ein neues Kapitel:
Erlaß eines Verwaltungsaktes
Hier legt nun der Sachbearbeiter fest, was zu geschehen hat - Deine Meinung oder Deine Zustimmung zu den erlassenen Punkten spielt hier jetzt keine Rolle mehr - es kommt hier ausschließlich darauf an, ob das, was im VA festgelegt ist, den rechtlichen Vorschriften entspricht.
Aus verfahrenstechnischer Sicht ist alles richtig gelaufen.
Gegen den VA stehen Dir Rechtsmittel zu.
Der VA enthält allerdings oft Anordnungen, die nicht rechtskonform sind; daher könnte man eine EV nicht unterschreiben, um einen VA zu provozieren, weil es etwas einfacher ist, gegen einen VA anzugehen als gegen eine unterschriebene EV.
EV unterliegen allerdings als öffentlich-rechtlicher Vertrag der Inhaltskontrolle des § 307 BGB, da sie im Ganzen oder in einzelnen Punkten als AGB zu betrachten sind; daher kann man entsprechend auch gegen eine unterschriebene EV gerichtlich angehen.
Für eine Beschwerde über den Sachbearbeiter gibt es allerdings keinen objektiven Anlaß - verfahrenstechnisch ist alles richtig gewesen - letztendlich steht, wenn Du bestreitest, daß die Punkte der EV nicht so vereinbart waren, das Wort des Sachbearbeiters, daß sie vereinbart waren - Du kannst nicht den Beweis erbringen, daß Deine Version die Richtige ist...
Warum willst Du ihm was reinwürgen?
Er hat nur das getan, was er machen darf: Deine nicht unterschrieben EGV mit einem Verwaltungsakt durchgesetzt. Das ist gesetzlich erlaubt.
In der Frage
https://www.gutefrage.net/frage/jobcenter--ersatz-der-eingliederungsvereinbarungwas-ist-das
wurden Dir schon die gesetzlichen Grundlagen dafür genannt.
Stehen dort Sachen drin, die vorher nicht besprochen wurden, rechtswidrig sind oder sich schon aus den Gesetzen ergeben, dann darf der Sachbearbeiter gar nichts.
Quatsch.
Man kann eine EGV verhandeln. Wenn der FG das nicht gemacht hat, darf der SB das machen, was er gemacht hat.
Der Leistungsempfänger kann sich nicht nur die Rosinen herauspicken.
Das Problem ist halt, die Ausbildungszeit verstreicht halt immer schneller...