Wie kann ich die Grundbuchumschreibung erzwingen?

2 Antworten

Ein bestellte Ware gehört einem auch sonst immer nur dann, wenn man sie vollständig bezahlt hat. Ihr habt sicher noch die gesetzliche Sicherheitsleistung (?) sowie Geld für die festgestellten Mängel zurück behalten .... und somit eben nicht vollständig bezahlt. Und deshalb könnt ihr auch nicht Eigentümer im Grundbuch werden. Erst nach vollständiger Zahlung wird der Bauträger die Auflassungerklärung an den Notar übermitteln. Das ist ein kleines "Pfand", denn wenn er das sofort macht (Auflassung), die Mängel beseitigt und IHR dann nicht zahlt, muss er euch hinterher rennen.

3 Jahre schon seit Fertigstellung, was sind denn das für Mängel?

ihr bezahlt euren notar dafür, dass er euch berät..................

Der Notar ist eine neutrale Person, eine Beratung für nur eine Seite ist Ihm sogar untersagt!

@Lallo79

der notar wird vom käufer bezahlt.. und hat die pflicht, beide seiten zu beraten..  wir kennen noch nicht mal den KV und den übergang von nutzen und lasten...

@FragenShop

User Lallo79 hat hier völlig recht. Der Notar darf KEINE Rechtsberatung vornehmen und um diese würde es sich dabei handeln.