Wie kann ich die Erwerbsminderung abwehren?

8 Antworten

Grundlos bekommt man in der Regel keine Erwerbsminderung attestiert. Wenn Du Dich selbst für arbeitsfähig erachtest wird der Gutachter dies berücksichtigen. Der einzige Grund deine Meinung zu ignorieren wäre, dass die Gefahr bestünde, dass Du dich dadurch selbst gefährdest, indem Du nicht fähig bist Deinen gesundheitlichen Zustand selbst zu beurteilen. Dies käme jedoch praktisch einer Entmündigung gleich und ist in Deutschland nicht ohne Gerichtsbeschluss möglich....

Selbst wenn Du eine bekommst, liegt es in Deinem Ermessen ob du trotzdem einer Arbeit nachgehst. (Außer du bist nicht geschäftsfähig)

Du hast doch sicher einen Arbeitsvertrag. Den kannst du ja vorlegen und auch mitteilen, dass du die Arbeit bisher geschafft hast.

Die Rentenversicherung wird dich als letztes erwerbsunfähig einstufen, wenn du offensichtlich arbeiten kannst.

Man muß sich nicht rechtfertigen, wenn man keine Rente will. Antrag zurückziehen reicht. Dann ist jede Einstufung oder Gutachten hinfällig.

Wenn du die Rente nicht mehr willst, mußt du nicht zum Gutachter gehen. Teile der RV mit, dass du Arbeit hast und keine Rente mehr brauchst. Zieh den Antrag zurück.

PS: Ich finde das super, dass du dich aus der Rente "rausarbeitest". Niemand kann dir das verwehren, keine Sorge.

wenn das Sozialamt die Feststellung der EM beantragt hat, kann nur das Sozialamt diesen Antrag zurückziehen!!

@turnmami

Dann zieht man eben den Antrag auf Sozialhilfe zurück.

@Bitterkraut

deswegen läuft die Begutachtung aber auch weiter...allerdings wird das Ende das Sozialamt jetzt noch nicht interessieren. Erst, wenn man den nächsten Antrag stellt

Ich habe Furcht, das dieser Gutachter mit einer Bejahung der Erwerbsminderung mich beruflich vernichten könnte, 

äh, nein...

so läuft das nicht

wenn du problemlos arbeiten kannst, besteht kein Anlass für Erwerbsminderung

Erwerbsminderung soll eine Hilfestellung für chronisch erkrankte Menschen sein und ist keine Bestrafung!

wenn du voll arbeiten willst und kannst, wird dir kein Gutachter der Welt was anderes attestieren!

Seit ersten Februar ist die Betreuung aufgehoben worden vom Betreuungsgericht.

Dann brauchst du nur der Rentenversicherung mitzuteilen, dass du den Antrag zurück ziehst.