Wie kann ich die Bilanz und GuV elektronisch übermitteln?
Ich habe meine Einkommensteuererklärung für 2017 bereits ans Finanzamt übermittelt. Die Bilanz und GuV habe ich im Moment nur in Papierform. Ich dachte es gäbe hierzu ein Formular bei Elster. Falsch gedacht.! Wie kann ich am einfachsten die bereits vorhandenen Zahlen elektronisch ans Finanzamt übermitteln?
4 Antworten
EÜR geht mit Elster
Günstiger Vorschlag für die Bilanz ist zb. Lexware Buchhalter (ca. 200 Euro oder monatliche Zahlungsweise)
Mit welchem Programm wurde denn die Bilanz erstellt? Wenn es nicht grade von Hand oder eine Excel Tabelle war sollte da doch zumindest eine Schnittstelle bestehen
Mit Collmex kannst du die GuV übertragen. Da gibts eine Schnittstelle für Elster.
E-Bilanz geht über myebilanz von Hanft.
Vielen Dank!
Die Abgabe der Bilanz hat bereits seit Jahren elektronisch zu erfolgen. Ab WJ 2017 muss zudem auch die Anlage EÜR elektronisch eingereicht werden; die Papierform ist unzulässig.
Du benötigst dazu eine entsrpechende Software, sowie ein (kostenloses) ELSTER Zertifikat. Letzteres muss beantragt werden; das dauert zwischen 2 und 3 Wochen. Dies Zeit solltest du nutzen, um die Bilanz korrekt im Programm zu erstellen (Stichwort E-Bilanz). Oder du beauftragst einen StB damit.
Ausdrucken und in den Postkasten werfen.
Die haben deine Steuernummer und werden diese Unterlagen zu dem "Elster" Antrag hin zu fügen.
Achtung das Anschreiben nicht vergessen, das du diese Anlagen zusätzlich nachgereicht hast.
Nein, darauf können die nicht bestehen. Ob du diese Anlagen elektronisch oder per Papier denen vorlegst, ist dabei egal.
Sicher das sie darauf nicht bestehen können, bzw die gedruckten Unterlagen akzeptiert werden müssen? Das glaube ich nämlich nicht da die ibergangsfristen von analog auf digital mittlerweile für Gewerbetreibende seit mehreren Jahren beendet ist
Doch - ab dem Steuerjahr 2017. Gilt auch für die EÜR.
Wobei die Frage zu klären wäre, in im vorliegenden Fall überhaupt Bilanzierungspflicht besteht und nicht eine EÜR genügt ...
Wobei die Frage zu klären wäre, in im vorliegenden Fall überhaupt Bilanzierungspflicht besteht und nicht eine EÜR genügt ..
Das kann ich so nur bestätigen, denn wer Bilanzierungspflichtig ist, hat entweder einen Steuerberater oder verfügt selbst über ausreichendes Wissen und hätte diese Frage überhautp nicht gestellt
§ 5b EStG : das Finanzamt kann zu Recht auf die elektronische Übermittlung bestehen.
die frage war nicht, ob das Finanzamt gesetzmäßig handelt. die frage war, wie kann ich die Daten übermitteln. bitte frage lesen
Steuerbär hat nur auf Deepdiver geantwortet, der da was falsches gesagt hat.
Ausdrucken und in den Postkasten werfen.
Nein. Nicht zulässig. E-Bilanz Abgabe ist verpflichtend erforderlich.
wenn schon eine Antwort gegeben wird, sollte diese auch richtig sein!
die Ebilanz ist ZWINGEND abzugeben!
§ 5b EStG gilt sein 2012!
eine in Papier eingereichte Bilanz gilt als nicht abgegeben ....
klasse "Tipp" von Dir!
hab ich ja gemacht, das Finanzamt besteht aber auf einer elektronischen Übermittlung, das ist ja mein problem