Wie kann ich dem Jobcenter nachweisen das die Gutschriften auf meinem Konto (Beträge unregelmäßig und unter 100 €) privater Natur sind und keinen gewerblichen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Nachweis bzw. ein Beweis kann auf vier bis fünf verschiedene Arten erfolgen. Etwa im Zivilrecht:

  1. Augenschein, §§ 371 f. ZPO,
  2. Zeugen, §§ 373 ff. ZPO,
  3. Sachverständige mit deren Gutachten in der Sache, §§ 402 ff. ZPO u.a. (Sachbeweis),
  4. Urkunden, §§ 415 ff. ZPO,
  5. Parteivernehmung, §§ 445 ff. ZPO. (de.wikipedia.org/wiki/Beweis_(Rechtswesen))

Eine passende Urkunde wäre eine Einkaufs-Quittung. Liegt der Betrag niederiger als die Einnahme (abzüglich Verkaufskosten), liegt kein Gewinn vor.

Man kann aber auch in Nr. 5 versuchen, seine Kosten glaubhaft zu machen. Gelingt dies nicht beim Jobcenter und auch nicht im Widerspruchsverfahren, kann man schauen, ob das Sozialgericht einem glaubt.

Und wenn man beweisen oder glaubhaft machen möchte, dass eine bei ebay verkaufte Ware aus dem Schonvermögen (Eigentum schon beim Erstantrag auf ALG II) stammt, und es klappt nicht mit Nr. 4 und 5, dann greift man am besten zu Nr. 3: Man benennt einen Zeugen, der aussagen kann, dass man die Ware schon länger im Eigentum hat - was etwa bei einer Eisenbahn nicht schwer fallen sollte ;-).

Aber auch hier ist das Gericht frei in seiner Beweiswürdigung. Es ist noch nicht einmal gebunden an frühere Urteile (und ein Sachbearbeiter auch nur bedingt), in denen z. B. erst dann von einem gewerblichen Verkauf ausgegangen wird, wenn es sich um über fünf Teile pro Monat handelt.

Gruß aus Berlin, Gerd

Kommt darauf an woher diese Gelder stammen !

Wenn durch Verkauf von nicht mehr benötigten eigenen Sachen,dann darf das Guthaben nicht als Einkommen angerechnet werden,wenn man durch den Verkauf keinen Gewinn macht und es nicht gewerblich macht.

Das sollte ja dann schon anhand der Verkäufe belegbar sein,ob es sich um ein Gewerbe handelt oder nicht,wenn ich im Jahr 5 oder 6 Dinge verlaufe,dann wird mir das Jobcenter sicher kein betreiben eines Gewerbes unterstellen.

Deine angesprochenen 100 € würden hier eh keine Rolle spielen,denn dieser Grundfreibetrag stünde dir nur auf Erwerbseinkommen zu und das ist es ja nicht.

Auf sonstiges Einkommen stünden dir max.deine 30 € ( ab 18 ) Versicherungspauschale zu.

dorfaermster 
Fragesteller
 22.09.2015, 07:58

Moin Meister Isomatte Stand der Dinge: Zur Zeit ca. 90 !!! Klagen von mir beim SG anhängig, seit 4 Jahren extremster Krieg . Seit Monaten kein Geld und kein Heizmaterial, allein 2015 schon 3 Anträge auf EA und 1 gewonnenes Beschwerdeverfahren vorm LSG. Außenstände der Arge bei mir seit 2011 mindestens 7000 €. Zitat Arge: " Der Gesetzgeber geht in Ihrem Fall von gewerbsmäßigem Handeln aus " Punkt :-( Wer's nicht glaubt kann mich anrufen...

isomatte  22.09.2015, 08:23
@dorfaermster

Hast du denn dann fachanwaltliche Hilfe ?

Du schreibst ja nicht um wie viel Verkäufe es sich hier handelt,deshalb kann man auch nichts über ein gewerbliches Handeln sagen.

Ich habe auch noch keinen Grenzwert gefunden,ab welchen man von einem gewerblichen Handel ausgehen kann.

Möglicher Weise durch eidesstattlicher Erklärungen der einzahlenden / überweisenden Personen

Das spielt keine Rolle. Jeder Geldeingang verringert deine Bedürftigkeit.

dorfaermster 
Fragesteller
 21.09.2015, 16:16

Hallo wenn ich ein paar alte Turnschuhe (Ladenpreis vor 3 Jahren 120 €) verticke und 20 € raushabe verringert das meine Bedürftigkeit und die Arge zahlt im nächsten Monat 20 € weniger ? Irgendwie sind Sie nicht in der Materie drin. in diesem Falle besser schweigen...

DerHans  21.09.2015, 16:19
@dorfaermster

Dann hast du ja deine Transaktionsdaten und kannst belegen, dass du aus eigenem Bestand verkauft hast.

Sobald aber festgestellt wird, dass du auch einkaufst, wird wieder eine gewerbliche Tätigkeit angenommen.